G-BA attestiert Wirkstoffen gegen Brust- und Speiseröhrenkrebs hohen Zusatznutzen
Berlin, 19. Mai 2022 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat bei zwei Wirkstoffen zur Krebstherapie jeweils den patientenrelevanten Zusatznutzen im Vergleich zu bisherigen Therapiestandards hoch eingestuft: Beim neuen Wirkstoff Sacituzumab Govitecan, der als Monotherapie gegen eine spezielle Form des Brustkrebses in einem weit fortgeschrittenen Stadium der Erkrankung eingesetzt wird, war die verlängerte Überlebenszeit bei einer zugleich verbesserten Lebensqualität der Betroffenen ein wichtiger Effekt. Auch beim Wirkstoff Nivolumab – kombiniert mit einer Chemotherapie –, der beim fortgeschrittenen Speiseröhren- oder Magenkrebs bewertet wurde, zeigt sich zumindest bei einigen Betroffenen eine deutliche Verbesserung im Gesamtüberleben.
Sacituzumab Govitecan: Mehr Lebensqualität bei Brustkrebs
Mit der Kategorie „Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen“ hat der G-BA den Wirkstoff Sacituzumab Govitecan sehr hoch eingeschätzt. Die Monotherapie wird bei der Behandlung von erwachsenen Patientinnen und Patienten mit einem triple-negativen Brustkrebs in einem fortgeschrittenen Stadium eingesetzt, d.h. der Tumor kann nicht operativ entfernt werden oder es liegen Metastasen vor. Zudem haben die Patientinnen und Patienten zuvor schon mindestens zwei Therapielinien durchlaufen. Der neue Wirkstoff kann, wie auch andere Arzneimittel bei fortgeschrittenem Brustkrebs, zwar nicht heilen, verlängert jedoch in dieser späten Therapielinie die Überlebenszeit, verbessert die Lebensqualität und verursacht weniger Nebenwirkungen im Vergleich zu den bislang eingesetzten Chemotherapie-Wirkstoffen.
Erst vor wenigen Wochen hatte der G-BA den Wirkstoff Pembrolizumab mit der Kategorie „Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen“ gut bewertet, der ebenfalls zur Behandlung von Brustkrebs bei dieser Tumorvariante eingesetzt wird.
Nivolumab: Neues Anwendungsgebiet Magen- und Speiseröhrenkrebs
Den Wirkstoff Nivolumab hat der G-BA ebenfalls gut bewertet. Nach der Studienauswertung konnte der G-BA hier die Kategorie „Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen“ zuordnen. Der Antikörper Nivolumab, der auf das Immunsystem wirkt, wird als Erstlinientherapie beim Adenokarzinom des Magens oder der Speiseröhre in Kombination mit fluoropyrimidin- und platinbasierter Chemotherapie eingesetzt. Ein Therapievorteil ergab sich für die Patientinnen und Patienten sowohl bei der gesundheitsbezogenen Lebensqualität als auch beim Gesamtüberleben.
Hintergrund
Seit dem Jahr 2011 bewertet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) alle neu zugelassenen Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen nach Markteintritt und prüft, ob es einen Zusatznutzen gegenüber vergleichbaren Therapieoptionen gibt. Den Auftrag zur Nutzenbewertung erhielt der G-BA über das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG).
Bei dieser frühen Nutzenbewertung fragt der G-BA danach, wie groß der patientenrelevante Zusatznutzen ist und wie sicher dieses Ausmaß anhand der vorhandenen Studienqualität beurteilt werden kann. Als Ergebnis verwendet er verschiedene Kategorien. Mehr zu diesen Kategorien der AMNOG-Bewertung steht auf der Website des G-BA.
Den Beschluss zum Wirkstoff Pembrolizumab vom 5. Mai 2022 als Therapie gegen Brustkrebs findet man auf der Website des G-BA.
Sämtliche laufende und abgeschlossene Verfahren sind ebenfalls auf der Website des G-BA zu finden: Frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln
Beschlüsse zu dieser Pressemitteilung
- Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Nivolumab (neues Anwendungsgebiet: Adenokarzinom des Magens, des gastroösophagealen Übergangs oder des Ösophagus, CPS ≥ 5, HER2-negativ, Erstlinie, Kombination mit fluoropyrimidin- und platinbasierter Kombinationschemotherapie)
- Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Sacituzumab Govitecan (Mammakarzinom, triple-negativ, mindestens 2 Vortherapien)