G-BA sieht für Pembrolizumab beträchtlichen Zusatznutzen bei Brust- und Speiseröhrenkrebs
Berlin, 5. Mai 2022 – Positiv bewertet hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Wirkstoff Pembrolizumab bei zwei neuen Anwendungsgebieten zur Krebstherapie: Einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen sah der G-BA beim Einsatz gegen eine spezielle, besonders aggressive Form des Brustkrebses. Für den Einsatz gegen Speiseröhrenkrebs vergab er aufgrund der guten Studienqualität sogar die Kategorie „Hinweis“ auf einen beträchtlichen Zusatznutzen. Pembrolizumab ist ein sogenannter monoklonaler Antikörper. Er blockiert die Wirkung eines Proteins auf der Oberfläche von Tumorzellen (PD-1-Inhibitor), so dass die Krebszellen für die körpereigene Immunabwehr erkennbar werden.
Speiseröhrenkrebs: Erstmals Bewertung von Erstlinientherapie
Der G-BA hat mit Pembrolizumab zum ersten Mal eine Erstlinientherapie-Option beim Speiseröhrenkrebs bewertet. Das heißt, der Wirkstoff ist als erste Behandlungsoption nach der Diagnose vorgesehen. In der Studie des Herstellers konnte eine deutlich verlängerte Überlebenszeit von ca. fünf Monaten nachgewiesen werden, wenn Pembrolizumab in Kombination mit platin- und fluoropyrimidinhaltiger Chemotherapie eingesetzt wird. Vergleichstherapie war eine alleinige platin- und fluoropyrimidinhaltige Chemotherapie. Signifikante Unterschiede zeigten sich auch bei den Symptomen Schmerzen, Atem- und Schluckbeschwerden. Untersucht hatte der Hersteller den Einsatz bei Patientinnen und Patienten mit einem lokal fortgeschrittenen oder metastasierten, nicht kurativ zu behandelndem Plattenepithelkarzinom der Speiseröhre mit PD-L1 exprimierenden Tumoren.
Im Laufe des Jahres stehen weitere Nutzenbewertungen zu Wirkstoffen in diesem Anwendungsgebiet an, die ebenfalls als Erstlinientherapie eingesetzt werden.
Brustkrebs: Weitere Option im Kampf gegen aggressiven Tumor
Triple-negativer Brustkrebs ist eine besonders aggressive Tumorform, die oft bei jüngeren Patientinnen und Patienten auftritt. Erstmals konnte anhand der Studien des pharmazeutischen Unternehmers beim Einsatz von Pembrolizumab in Kombination mit den Wirkstoffen nab-Paclitaxel oder Paclitaxel als Chemotherapie bei der Behandlung dieser Krebsart in patientenrelevanten Endpunkten ein beträchtlicher Zusatznutzen gezeigt werden. Vor allem die deutlich verlängerte Überlebenszeit der Erkrankten war für das gute Ergebnis der Zusatznutzenbewertung verantwortlich.
Im Laufe des Jahres wird der G-BA weitere Nutzenbewertungen neuer Arzneimittel zur Behandlung von Brustkrebs bei dieser Tumorvariante vornehmen.
Hintergrund
Der G-BA beschäftigt sich nicht das erste Mal mit Pembrolizumab, sondern hat diesen Wirkstoff bereits im Zusammenhang mit anderen Krebsarten bewertet, zuletzt beim Lymphdrüsenkrebs (Hodgkin-Lymphom), Harnblasenkrebs und Darmkrebs.
Seit dem Jahr 2011 bewertet der G-BA alle neu zugelassenen Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen nach Markteintritt und prüft, ob es einen Zusatznutzen gegenüber vergleichbaren Therapieoptionen gibt. Den Auftrag zur Nutzenbewertung erhielt der G-BA über das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG).
Das Ergebnis der Zusatznutzenbewertung ist die Entscheidungsgrundlage dafür, wie viel die gesetzliche Krankenversicherung für ein neues Arzneimittel mit einem neuen Wirkstoff zahlt. Bisher gilt in den ersten zwölf Monaten nach Markteintritt eines Arzneimittels der vom Hersteller festgelegte Preis.
Beschlüsse zu dieser Pressemitteilung
- Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Pembrolizumab (Neues Anwendungsgebiet: Mammakarzinom, triple-negativ, PD-L1-Expression ≥ 10 (CPS), Kombination mit Chemotherapie)
- Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Pembrolizumab (Neues Anwendungsgebiet: Karzinom des Ösophagus oder gastroösophagealen Übergangs, PD-L1-Expression ≥ 10 (CPS), Erstlinie, Kombination mit Platin- und Fluoropyrimidin-basierter Chemotherapie)