Festzuschüsse für die Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen vom Gemeinsamen Bundesausschuss endgültig verabschiedet
Siegburg, 3. November 2004 - Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung die Festzuschüsse für die Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen endgültig verabschie-det.
Dem Gesetzesauftrag entsprechend haben die Vertragspartner - die Spitzenverbände der Kranken-kassen und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung bzw. der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen e.V. - zuvor die Beträge für die zahnärztlichen und zahntechnischen Regelversorgungen ver-einbart und dem Gemeinsamen Bundesausschuss mitgeteilt.
Die neuen, befundorientierten Festzuschüsse sind bis Ende des Monats im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Damit können sie entsprechend den Vorgaben des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes rechtzeitig zum 01.01.2005 in Kraft treten.
Um eine sichere und einheitliche Handhabung der Regelungen zu gewährleisten, haben die Spitzen-verbände der Krankenkassen und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung eine Gemeinsame Er-klärung zur Kombinierbarkeit der Befunde erarbeitet. Diese soll den Zahnärzten und den Krankenkas-sen als Leitlinie in der täglichen Praxis dienen.