Meldung | Arznei­mittel

Arznei­mittel zur Tabakent­wöhnung: G-BA nimmt Beratungen auf

Berlin, 18. März 2022 – Versicherte mit einer starken Tabakab­hän­gigkeit, die an einem Entwöh­nungs­programm teilnehmen, sollen zukünftig auch Anspruch auf unterstützende Arznei­mittel haben. Der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) hat heute offiziell seine Beratungen zu der Frage aufgenommen, welche Arznei­mittel zur Tabakent­wöhnung und unter welchen Voraus­set­zungen verordnet werden können. Zudem wird er beraten, welche Anforde­rungen die Entwöh­nungs­pro­gramme erfüllen müssen.

Im ersten Schritt beauftragte der G-BA bereits das Institut für Qualität und Wirtschaft­lichkeit im Gesund­heitswesen (IQWiG), den medizi­nischen Nutzen der vier Wirkstoffe zu bewerten, die derzeit zur Unterstützung einer Tabakent­wöhnung zugelassen und in Deutschland auf dem Markt sind: Bupropion, Cytisin, Nicotin und Vareniclin. Das Ergebnis wird dem G-BA voraus­sichtlich im vierten Quartal 2023 vorliegen und in die Beratungen einbezogen werden.

Das nun eingeleitete Beratungs­ver­fahren des G-BA geht auf einen gesetz­lichen Auftrag zurück. Hintergrund ist, dass Arznei­mittel zur Tabakent­wöhnung generell von der Erstat­tungs­fä­higkeit durch die gesetzliche Kranken­ver­si­cherung ausgeschlossen sind – dies ist vom Gesetzgeber im Sozial­ge­setzbuch festgelegt (§ 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V). Mit dem Gesetz zur Weiter­ent­wicklung der Gesund­heits­ver­sorgung wurde eine Ausnah­me­re­gelung aufgenommen, wonach Versicherten mit schwerer Tabakab­hän­gigkeit innerhalb von evidenz­ba­sierten Programmen einmalig Arznei­mittel zur Tabakent­wöhnung zulasten der GKV verordnet werden können. Der G-BA hat den Auftrag erhalten, die Details zu regeln.


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