Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt zu Festzuschüssen für Zahnersatz
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 14. Juli 2004 die Festzuschuss-Richtlinien einstimmig verabschiedet, wie dies das Gesundheitsmodernisierungsgesetz vorsieht. Dem Gesetzesauftrag in § 56 Abs. 2 SGB V entsprechend hat der Gemeinsame Bundesausschuss auf Grundlage der Zahnersatz-Richtlinien Befunde festgelegt und diesen prothetische Regelversorgungen zugeordnet.
Nach langen, schwierigen und zum Teil kontroversen Verhandlungen haben Zahnärzte und Krankenkassen unter beratender Beteiligung von den Patientenvertretern und nach Anhörung der Zahntechniker (Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen) die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Versicherten ab 01. Januar 2005 Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse bei der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen haben. Die Festzuschüsse werden die bisherigen prozentualen Zuschüsse ersetzen.
Das bisherige Versorgungsniveau bleibt nach Einführung der Festzuschüsse weitestgehend erhalten. Bei der Versorgung mit implantatgestütztem Zahnersatz werden darüber hinaus Versicherten zukünftig, über die derzeitige Regelung hinaus, Leistungsansprüche eingeräumt. Bei Härtefallpatienten wird sichergestellt, dass sie eine zuzahlungsfreie zahnprothetische Versorgung erhalten.
Auf der Grundlage des Beschlusses vom 14.07.2004 wird bis Ende November 2004 von den Vertragspartnern die Höhe der einzelnen Festzuschüsse ermittelt und vom Gemeinsamen Bundesausschuss veröffentlicht.
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses steht unter dem Vorbehalt der Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung. Das Ministerium hat hierfür eine Beanstandungsfrist von einem Monat. Nachdem das Ministerium an allen Beratungen im Gemeinsamen Bundesausschuss und im Unterausschuss „Richtlinien-Festzuschüsse“ teilgenommen hat, ist zu erwarten, dass es den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses mitträgt.