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Gemeinsamer Bundes­aus­schuss: Ausblick auf sein Arbeits­programm 2022

Berlin, 23. Februar 2022 – Der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) steht in diesem Kalenderjahr vor vielfältigen Aufgaben: Zum einen muss er sich mit gänzlich neuen Themen beschäftigen, zum anderen sollen begonnene Beratungen fortgesetzt und abgeschlossen werden. Verbin­dendes Element der einzelnen Arbeits­aufträge ist es, wie in den Jahren zuvor, die Gesund­heits­ver­sorgung in Deutschland zu verbessern – dabei arbeitet der G-BA evidenz­basiert, transparent und ergebnis­ori­entiert.

Die Corona-​Pandemie und ihre Auswir­kungen auf die Gesund­heits­ver­sorgung werden den G-BA auch in diesem Kalenderjahr in verschiedenen Versor­gungs­be­reichen übergreifend beschäftigen. Wie in 2021 gilt es für den G-BA, sich zeitnah auf das Pandemie­ge­schehen einzustellen und – wenn notwendig – Richtlinien situativ anzupassen. Die derzeit vom G-BA beschlossenen Sonder­re­ge­lungen sind zeitlich befristet und enden entweder am 31. März 2022 resp. am 31. Mai 2022.

Statement von Prof. Josef Hecken(PDF 198,92 kB)
Anlage zum Statement von Prof. Josef Hecken(PDF 202,05 kB)
Statement von Dr. Monika Lelgemann(PDF 98,40 kB)
Statement von Karin Maag(PDF 100,86 kB)

Die folgende Übersicht zeigt eine Auswahl an Themen, die der G-BA zusätzlich zum routine­mäßigen Fortschreiben und Aktuali­sieren der Richtlinien in diesem Kalenderjahr bearbeiten wird.

Arznei­mittel

 Ambulante spezial­fach­ärztliche Versorgung (ASV)

Bedarfs­planung

Disease-​Management-Programme (DMP)

Methoden­be­wertung

Berufs­grup­pen­über­greifende, koordi­nierte und struktu­rierte Versorgung schwer psychisch Kranker (KSVPsych-​RL)

Qualitäts­si­cherung (QS)

Veranlasste Leistungen

Innova­ti­onsfonds