Impulse für die Regelversorgung aus weiteren drei Projekten des Innovationsausschusses
Berlin, 16. Februar 2022 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat sich heute dafür ausgesprochen, dass die Ergebnisse aus weiteren zwei Projekten aus dem Bereich neue Versorgungsformen und aus einem Projekt aus dem Bereich der Versorgungsforschung in die Regelversorgung überführt werden. Bei den Versorgungsformen geht es thematisch um eine leitliniengerechtere Antibiotikaverordnung und um Gesundheitsangebote in sozial benachteiligten Stadtteilen. Die Ergebnisse werden an die jeweils zuständigen Organisationen und Institutionen im Gesundheitswesen weitergeleitet – mit der Bitte, diese zu prüfen und nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Bei dem Projekt aus dem Bereich der Versorgungsforschung untersuchte man anhand von Routinedaten aus der gesetzlichen Krankenversicherung, ob Kontroll-Darmspiegelungen leitliniengerecht erfolgen. Auch diese Erkenntnisse werden gezielt weitergegeben.
ARena – Antibiotika-Resistenzentwicklung nachhaltig abwenden
Antibiotika sind bei bakteriellen Infektionen oft das Mittel der Wahl – allerdings entwickeln immer mehr Bakterienstämme Resistenzen, so dass die Arzneimittel nicht mehr wirken. Das Projekt ARena hat erprobt, wie Ärztinnen und Ärzte dabei unterstützt werden können, Antibiotika nur ganz gezielt und nicht bei unkomplizierten Infektionen einzusetzen.
Das Projekt konnte bei den beteiligten Arztpraxen drei Unterstützungskonzepte einführen und erproben. Vor allem ein Modul hat das Potenzial, den leitliniengerechten Einsatz von Antibiotika in Deutschland ganz wesentlich zu stärken: Hier werden Qualitätszirkel, datenbasierte Feedback-Berichte, E-Learning, ergebnisabhängige Vergütung für Ärztinnen und Ärzte, Öffentlichkeitskampagnen sowie zielgerichtete Patientinnen- und Patienteninformationen kombiniert.
Der Innovationsausschuss spricht sich dafür aus, die neue Versorgungsform in die Regelversorgung zu überführen und dabei auch weitere erprobte Ansätze zur Förderung leitliniengerechter Antibiotika-Verordnungen – bspw. RESIST – zu berücksichtigen. Die Verbände der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene und die kassenärztlichen Vereinigungen werden gebeten zu prüfen, ob die im Projekt erlangten Erkenntnisse zur Weiterentwicklung der Regelversorgung oder selektivvertraglicher Leistungen sowie für eine Qualitätsverbesserung genutzt werden können. Darüber hinaus erhalten die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und das Robert Koch-Institut die Ergebnisse, um sie ggf. für die weitergehende Informations- und Aufklärungsarbeit zu nutzen.
INVEST Billstedt/Horn – Hamburg Billstedt/Horn als Prototyp für eine integrierte gesundheitliche Vollversorgung in deprivierten großstädtischen Regionen
In sozial benachteiligten städtischen Gebieten gibt es immer weniger Hausarzt-, Facharzt-, Zahnarzt- und psychotherapeutische Praxen. Gleichzeitig sind die Lebens- und Gesundheitschancen aufgrund der sozioökonomischen Bedingungen schlechter als in besser situierten Stadtteilen. Das Projekt INVEST Billstedt/Horn hat exemplarisch am Beispiel des Hamburger Ostens gezeigt, wie man die Gesundheit der Bevölkerung in sozial benachteiligten Stadtteilen verbessern und den Einsatz vorhandener Ressourcen optimieren kann.
Das Projekt hat in den beiden Hamburger Stadtteilen Billstedt und Horn sogenannte Gesundheitskioske mit mehrsprachigen, wohnortnahen und besonders niedrigschwelligen Versorgungs- und Beratungsangeboten etabliert. Darüber hinaus wurde auch ein multiprofessionelles Gesundheitsnetzwerk aufgebaut, um medizinische Versorgungsprozesse und die pflegerische Betreuung schnittstellenübergreifend zu verbessern.
Die Projektergebnisse weisen darauf hin, dass die erprobten Ansätze das Potenzial haben, die Gesundheitsversorgung in sozial benachteiligten Stadtteilen und Kommunen sinnvoll zu ergänzen und zu verbessern. Daher empfiehlt der Innovationsausschuss eine Überführung von Ansätzen der neuen Versorgungsform in die Regelversorgung und leitet die Projektergebnisse beispielsweise an die Gesundheits- und Sozialministerien der Länder weiter. Die Ergebnisse erhält auch das Bundesministerium für Gesundheit, damit die Erkenntnisse bei der Umsetzung der Absichtserklärung aus dem Koalitionsvertrag, niederschwellige Beratungsangebote in besonders benachteiligten Kommunen und Stadtteilen zu errichten, berücksichtigt werden können.
KOL-OPT – Fehlversorgung bzgl. Kontroll-Koloskopien in Deutschland: Ausmaß, Determinanten und Konzipierung von Lösungsansätzen
Darmkrebs ist in Deutschland die zweithäufigste Krebserkrankung. Personen, bei denen bereits Krebsvorstufen entfernt werden mussten, sollten sich regelmäßig einer Kontroll-Koloskopie (Darmspiegelung) unterziehen. Ziel des Projektes KOL-OPT war es zu untersuchen, ob und in welchem Ausmaß es eine nicht leitliniengerechte Versorgung bei Kontroll-Koloskopien gibt und wodurch sie bedingt ist.
Das Projekt hat für seine Forschungsfragen Routinedaten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgewertet und quantitative Befragungen von Versicherten durchgeführt. Es wurden Hinweise auf eine Fehlversorgung gefunden, die Gründe hierfür ließen sich aus den vorhandenen Daten jedoch nicht mit Sicherheit ableiten.
Die im Projekt erzielten Erkenntnisse werden vom Innovationsausschuss an verschiedene Adressaten im Kontext der Aufklärung, Qualitätssicherung und Voraussetzungen der Darmkrebsfrüherkennung weitergeleitet – beispielsweise an die einschlägigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Unterausschüsse Qualitätssicherung und Methodenbewertung des G-BA. Verbunden mit der Erkenntnisweitergabe ist die Bitte, eine Verwendung im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zu prüfen. Das Projekt kündigte zudem an, aus den gewonnenen Erkenntnissen eine Interventionsstrategie zu entwickeln, um der beschriebenen Fehlversorgung entgegenzuwirken und eine bedarfsgerechte Verteilung der in Deutschland durchgeführten Koloskopien sicherzustellen.
Sämtliche Ergebnisberichte der bislang abgeschlossenen Projekte sowie die Beschlüsse der Empfehlungen sind auf der Website des Innovationsausschusses veröffentlicht: Beschlüsse
Hintergrund: Projektförderung durch den Innovationsausschuss
Der G-BA erhielt 2016 vom Gesetzgeber den Auftrag, mit den Mitteln des Innovationsfonds solche Projekte zu fördern, die über die bisherige regelhafte Gesundheitsversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland hinausgehen und gezielte Impulse für die innovative Weiterentwicklung des Gesundheitswesens zu geben. Hierfür wurde beim G-BA ein Innovationsausschuss eingerichtet. Die Mittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen und aus dem Gesundheitsfonds getragen und vom Bundesamt für Soziale Sicherung verwaltet.