Begleitung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus: G-BA ermittelt Stellungnahmeberechtigte
Berlin, 31. Januar 2022 – Der Gesetzgeber sieht künftig einen Krankengeldanspruch für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen vor, die bei einer stationären Behandlung mit aufgenommen werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist beauftragt, den Personenkreis zu definieren, der aus medizinischen Gründen Anspruch auf die Mitaufnahme einer Begleitperson aus dem engsten persönlichen Umfeld hat.
Mit der heute veröffentlichten Bekanntmachung werden die für die Wahrnehmung der Interessen von Menschen mit Behinderungen maßgeblichen Organisationen gebeten, bis zum 21. Februar 2022 ihr Interesse an einem Stellungnahmerecht zu den geplanten Regelungen anzumelden. Der G-BA wird auf Basis der eingereichten Unterlagen das Stellungnahmerecht prüfen und die Organisationen entsprechend informieren.
Der G-BA hatte sein Beratungsverfahren zu dem neuen Regelungsauftrag mit Beschluss vom 16. Dezember 2021 aufgenommen. Spätestens im April 2022 soll das Stellungnahmeverfahren zum Entwurf der Regelungen eingeleitet werden. Nach Auswertung der schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen ist die Beschlussfassung im öffentlichen Plenum des G-BA bereits für Juli 2022 geplant.
Einbeziehung von Stellungnahmen in die Beratungen des G-BA
In die Beratungen des G-BA fließen über Stellungnahmeverfahren immer auch schriftliche und mündliche Einschätzungen von Organisationen ein, die nicht direkt im G-BA vertreten sind. Ist zu einem Regelungsauftrag der Kreis der stellungnahmeberechtigten Organisationen gesetzlich nicht eindeutig festgelegt, ermittelt der G-BA sie durch eine öffentliche Bekanntmachung.