Innovationsausschuss empfiehlt für zwei Digitalprojekte Überführung in die Regelversorgung
Berlin, 24. Januar 2022 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) empfiehlt, Ergebnisse aus den abgeschlossenen Projekten „ERIC – Enhanced Recovery after Intensive Care“ und „PASTA – Patientenbriefe nach stationären Aufenthalten“ in die Regelversorgung zu überführen. Beide Projekte haben ihre jeweiligen neuen Versorgungsansätze erfolgreich erprobt.
Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Innovationsausschusses hierzu: „Wir werden 2022 erstmals eine große Anzahl an abgeschlossenen Projekten haben – sowohl im Bereich der Versorgungsforschung als auch bei den neuen Versorgungsformen. Zu Recht sind damit hohe Erwartungen verknüpft. Welche Erkenntnisse wurden gewonnen, welche Ergebnisse haben das Potenzial, die bisherige Regelversorgung besser zu machen? Beispielsweise bei den Projekten ERIC und PASTA ist sich der Innovationsausschuss sicher, dass sie dieses Potenzial haben. Die für die Überführung in die Regelversorgung zuständigen Institutionen werden von uns direkt kontaktiert.“
ERIC – Enhanced Recovery after Intensive Care
In Deutschland werden jährlich ca. 2,1 Mio. Menschen intensivmedizinisch behandelt. Viele davon leiden unter langanhaltenden Folgeschäden wie kognitiven Einschränkungen und Organschäden. Das Projekt ERIC unter Leitung der Charité - Universitätsmedizin Berlin, hat erprobt, ob mit Hilfe einer multiprofessionellen telemedizinischen Visite das Risiko verringert werden kann, dass solche Langzeitfolgen auftreten. Dafür wurde eine zentrale E-Health-Plattform aufgebaut, die die Kommunikation und die Datenerfassung der 15 beteiligten Intensivstationen in einem telemedizinischen Zentrum bündelte.
Das Projekt hat sich bereits in der Corona-Pandemie bewährt: Über die E-Health-Plattform konnte die Charité das neueste Wissen zur intensivmedizinischen Behandlung von Covid-19 in der Metropolregion Berlin/Brandenburg unmittelbar und standortunabhängig verfügbar machen. Nach Abschluss von ERIC zeigte die systematische Auswertung, dass die telemedizinischen Visiten an den beteiligten Intensivstationen erfolgreich eingeführt werden konnten. Auch das Ziel, dass die durch die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensivmedizin (DIVI) veröffentlichten intensivmedizinischen Qualitätsindikatoren besser eingehalten werden, wurde erreicht.
Der Innovationsausschuss spricht sich angesichts der erzielten Erfolge für eine Überführung der neuen Versorgungsform in die Regelversorgung aus. Die Gesundheitsministerien der Länder sind daher gebeten zu prüfen, ob in ihrem Bundesland telemedizinische Visiten auf Intensivstationen etabliert werden sollten. Darüber hinaus werden die Ergebnisse an den G-BA weitergeleitet – Anknüpfungspunkt sind hier die Beschlüsse zu Zentrumszuschlägen für Spezialkliniken, die in einem intensivmedizinischen digital-gestützten Versorgungsnetzwerk (IDV-Zentren) eingebunden sind. Hinsichtlich der mit der Regelversorgung verbundenen Vergütungsfragen sieht der Innovationsausschuss Prüfbedarf bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem GKV-Spitzenverband und dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus.
Auf der Projektseite ERIC sind der Ergebnisbericht des Projekts, der Evaluationsbericht und der Beschluss des Innovationsausschusses zu finden.
PASTA – Patientenbriefe nach stationären Aufenthalten
Reguläre Krankenhausbriefe enthalten Informationen, die im Übergang zur nachfolgenden ambulanten Behandlung wichtig sind. Für die Patientinnen und Patienten sind diese Briefe jedoch aufgrund der medizinischen Fachbegriffe häufig unverständlich. Das Projekt PASTA hat deshalb die automatisierte Erstellung eines zusätzlichen Patientenbriefs erprobt, in dem das Krankheitsbild und die durchgeführten Untersuchungen patientengerecht erläutert werden.
Im Projekt wurde erfolgreich eine Software entwickelt, mit der laienverständliche Patientenbriefe automatisch erstellt werden können. Dass dies auch im Klinikalltag aufwandsarm funktioniert, konnte im Herzzentrum Dresden gezeigt werden. Die Evaluation hat erwiesen, dass die Patientenbriefe einen positiven Einfluss auf die Gesundheitskompetenz haben, vor allem bei Älteren und chronisch Erkrankten.
Der Innovationsausschuss wird die im Projekt erzielten Erkenntnisse an verschiedene Institutionen im Gesundheitssystem weitergeben. Dazu gehören beispielsweise die Vertragspartner des Rahmenvertrags Entlassmanagement. Ziel ist es, automatisiert erstellte, laienverständliche Patientenbriefe im Entlassmanagement zu etablieren. Zudem werden die Ergebnisse an den G-BA weitergeleitet – er wird gebeten zu prüfen, ob die Qualitätsmanagement-Richtlinie dahingehend weiterentwickelt werden kann.
Auf der Projektseite PASTA sind der Ergebnisbericht des Projekts, der Evaluationsbericht und der Beschluss des Innovationsausschusses zu finden.
Weitere Ergebnisberichte und Empfehlungen sind auf der Website des Innovationsausschusses veröffentlicht: Beschlüsse
Hintergrund: Projektförderung durch den Innovationsausschuss
Der G-BA erhielt 2016 vom Gesetzgeber den Auftrag, mit den Mitteln des Innovationsfonds solche Projekte zu fördern, die über die bisherige regelhafte Gesundheitsversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland hinausgehen, und gezielte Impulse für die innovative Weiterentwicklung des Gesundheitswesens zu geben. Hierfür wurde beim G-BA ein Innovationsausschuss eingerichtet. Die Mittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen und aus dem Gesundheitsfonds getragen und vom Bundesamt für Soziale Sicherung verwaltet.