Gemeinsamer Bundesausschuss: Positronen-Emissions-Tomographie bei Lungenkrebs nun auch vertragsärztliche GKV-Leistung
Siegburg/Berlin, 19. Januar 2007 – Die Positronen-Emissions-Tomographie (PET)zur Diagnostik bestimmter Formen des Lungenkrebses soll künftig gesetzlich versicherten Patienten als GKV- Leistung nicht nur im Krankenhaus, sondern auch in der vertragsärztlichen Versorgung zur Verfügung stehen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin. Bei der Durchführung der PET müssen auch bestimmte Vorgaben zur Qualitätssicherung beachtet werden, um den größtmöglichen Patientennutzen bei der Anwendung dieser Methode zu gewährleisten. Dazu gehören neben der Qualifikation der behandelnden Ärzte auch Vorgaben zur Zusammenarbeit verschiedener Ärztegruppen, die eine optimale Planung der erforderlichen Therapie gewährleisten sollen, sowie die Gerätequalität.
Bei der PET handelt es sich um ein bildgebendes Verfahren der Nuklearmedizin. Als vertragsärztliche Methode verordnungsfähig ist dieses Verfahren nun bei der Bestimmung des Tumorstadiums von primären nichtkleinzelligen Lungenkarzinomen einschließlich der Entdeckung von Fernmetastasen, zum Nachweis des Wiederauftretens beim primären nichtkleinzelligen Lungenkarzinom und der Charakterisierung von Lungenrundherden zur Vermeidung operativer Eingriffe. Im Dezember 2005 war diese Methode vom G-BA bereits als Krankenhausleistung zu Lasten der GKV bestätigt und die Erarbeitung entsprechender Qualitätssicherungsmaßnahmen beschlossen worden.
Die Entscheidung wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.