Pressemitteilung | Arzneimittel

Gemeinsamer Bundesausschuss: Neufassung der Arzneimittel-Richtlinie

Siegburg/Berlin, 19. Januar 2007 – Der Gemeinsame Bundesausschuss   (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin die Regelungen der Arzneimittelverordnung in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in neuer und übersichtlicher Form beschlossen. „Diese Neufassung ist insofern ein Meilenstein, als sie die hohe Regelungsdichte im Arzneimittelsektor mit der größtmöglichen Übersichtlichkeit darstellt und die zahlreichen gesetzlichen Änderungen der vergangenen Jahre in diesem Bereich abbildet“, sagte Dr. Rainer Hess, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, in Berlin.

Die wesentlichen Elemente der neugefassten Richtlinie sind die Beschreibung allgemeiner Regeln einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Verordnungsweise sowie die konkrete Darstellung der Leistungsseinschränkungen und –ausschlüsse, soweit sie sich aus Gesetzen und Rechtsverordnungen ergeben.

Die Entscheidung wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Arzneimittel-Richtlinie: Neufassung (siehe Beschluss vom 13.03.2008)