1. Der Gemeinsame Bundes-Ausschuss

Warum gibt es den Gemeinsamen
Bundes-Ausschuss?

Die meisten Menschen in Deutschland
sind in einer Kranken-Versicherung.
Sie bezahlen jeden Monat einen Teil von ihrem Einkommen
an eine Kranken-Versicherung.
Die Kranken-Versicherungen bezahlen den Patientinnen und Patienten
verschiedene Gesundheits-Leistungen.

Gesundheits-Leistungen sind zum Beispiel:

  • Medikamente aus der Apotheke
  • Untersuchungen und Behandlungen bei der Ärztin oder beim Arzt
  • Operationen im Krankenhaus
  • Psycho-Therapie.

Die Kranken-Versicherungen bezahlen Gesundheits-Leistungen,
wenn sie Patientinnen und Patienten wirklich nützen.
Denn Gesundheits-Leistungen kosten oft viel Geld.
Wenn Kranken-Versicherungen Geld für nutzlose
Gesundheits-Leistungen ausgeben,
haben die Patientinnen und Patienten nichts davon.
Die Behandlungen helfen ihnen nicht.
Und am Ende fehlt das Geld für solche Gesundheits-Leistungen,
die wirklich helfen können.

Deshalb muss man überprüfen, ob neue Gesundheits-Leistungen
den Patientinnen und Patienten auch wirklich nützen.
Dafür gibt es den Gemeinsamen Bundes-Ausschuss.
Die Abkürzung dafür ist G-BA.

Der G-BA überprüft,
was die Wissenschaft zu neuen Gesundheits-Leistungen sagt.
Der G-BA prüft dabei ganz genau,
ob die Gesundheits-Leistungen den Patientinnen und Patienten helfen.
Und welche Risiken und Nebenwirkungen es gibt.

Der G-BA prüft dabei nicht bei jeder einzelnen Patientin
oder bei jedem einzelnen Patienten,
ob ihr oder ihm zum Beispiel ein Medikament hilft.
Der G-BA prüft ganz allgemein,
wie gut ein Medikament, eine Untersuchung oder eine Behandlung ist.
Und ob sie den meisten Patientinnen und Patienten helfen.

Dann kann der G-BA entscheiden,
welche Gesundheits-Leistungen die Kranken-Versicherung bezahlt.
Und welche nicht.

An die Entscheidungen vom G-BA müssen sich alle halten:

  • die Kranken-Versicherungen
  • die Patientinnen und Patienten und
  • die Ärztinnen und Ärzte.

Patientinnen und Patienten sollen in Kranken-Häusern
und bei Ärztinnen und Ärzten immer so behandelt werden,
wie es Fachleute und Forscher empfehlen.
Auch dafür ist der Gemeinsame Bundes-Ausschuss zuständig.

Wer gehört zum G-BA?

Der Gemeinsame Bundes-Ausschuss besteht
aus verschiedenen Fach-Leuten.

Zum G-BA gehören Vertreterinnen und Vertreter von

  • Kranken-Häusern
  • Kranken-Kassen
  • Ärzten und Zahnärzten
  • Patienten

Welche Aufgaben hat der G-BA?

Der G-BA legt zum Beispiel fest

  • welche Medikamente die Kranken-Versicherungen bezahlt.
    Und welche Medikamente die Patientinnen und Patienten selbst
    bezahlen müssen.
    Oder für welche Medikamente Patientinnen und Patienten etwas dazu
    bezahlen müssen.
  • welche Behandlungen die Kranken-Versicherungen
    bei der Zahn-Ärztin oder beim Zahn-Arzt bezahlen.
  • wie viele Arzt-Praxen es in Deutschland geben soll.
    Damit die Menschen gut versorgt werden können.

Der G-BA überprüft auch,
wie gut verschiedene Untersuchungen und Behandlungen
den Patientinnen und Patienten helfen.

Wie die Arbeit des G-BA genau aussieht,
erklären wir Ihnen mit zwei Beispielen.

Beispiel 1: Untersuchungen

Beispiel 2: Operationen

Den Text in leicht verständlicher Sprache hat capito Berlin geschrieben.

Bild: Gütesiegel Leicht Lesen A2