1. Der Gemeinsame Bundes-Ausschuss
Warum gibt es den Gemeinsamen
Bundes-Ausschuss?
Die meisten Menschen in Deutschland
sind in einer Kranken-Versicherung.
Sie bezahlen jeden Monat einen Teil von ihrem Einkommen
an eine Kranken-Versicherung.
Die Kranken-Versicherungen bezahlen den Patientinnen und Patienten
verschiedene Gesundheits-Leistungen.
Gesundheits-Leistungen sind zum Beispiel:
- Medikamente aus der Apotheke
- Untersuchungen und Behandlungen bei der Ärztin oder beim Arzt
- Operationen im Krankenhaus
- Psycho-Therapie.
Die Kranken-Versicherungen bezahlen Gesundheits-Leistungen,
wenn sie Patientinnen und Patienten wirklich nützen.
Denn Gesundheits-Leistungen kosten oft viel Geld.
Wenn Kranken-Versicherungen Geld für nutzlose
Gesundheits-Leistungen ausgeben,
haben die Patientinnen und Patienten nichts davon.
Die Behandlungen helfen ihnen nicht.
Und am Ende fehlt das Geld für solche Gesundheits-Leistungen,
die wirklich helfen können.
Deshalb muss man überprüfen, ob neue Gesundheits-Leistungen
den Patientinnen und Patienten auch wirklich nützen.
Dafür gibt es den Gemeinsamen Bundes-Ausschuss.
Die Abkürzung dafür ist G-BA.
Der G-BA überprüft,
was die Wissenschaft zu neuen Gesundheits-Leistungen sagt.
Der G-BA prüft dabei ganz genau,
ob die Gesundheits-Leistungen den Patientinnen und Patienten helfen.
Und welche Risiken und Nebenwirkungen es gibt.
Der G-BA prüft dabei nicht bei jeder einzelnen Patientin
oder bei jedem einzelnen Patienten,
ob ihr oder ihm zum Beispiel ein Medikament hilft.
Der G-BA prüft ganz allgemein,
wie gut ein Medikament, eine Untersuchung oder eine Behandlung ist.
Und ob sie den meisten Patientinnen und Patienten helfen.
Dann kann der G-BA entscheiden,
welche Gesundheits-Leistungen die Kranken-Versicherung bezahlt.
Und welche nicht.
An die Entscheidungen vom G-BA müssen sich alle halten:
- die Kranken-Versicherungen
- die Patientinnen und Patienten und
- die Ärztinnen und Ärzte.
Patientinnen und Patienten sollen in Kranken-Häusern
und bei Ärztinnen und Ärzten immer so behandelt werden,
wie es Fachleute und Forscher empfehlen.
Auch dafür ist der Gemeinsame Bundes-Ausschuss zuständig.
Wer gehört zum G-BA?
Der Gemeinsame Bundes-Ausschuss besteht
aus verschiedenen Fach-Leuten.
Zum G-BA gehören Vertreterinnen und Vertreter von
- Kranken-Häusern
- Kranken-Kassen
- Ärzten und Zahnärzten
- Patienten
Welche Aufgaben hat der G-BA?
Der G-BA legt zum Beispiel fest
- welche Medikamente die Kranken-Versicherungen bezahlt.
Und welche Medikamente die Patientinnen und Patienten selbst
bezahlen müssen.
Oder für welche Medikamente Patientinnen und Patienten etwas dazu
bezahlen müssen. - welche Behandlungen die Kranken-Versicherungen
bei der Zahn-Ärztin oder beim Zahn-Arzt bezahlen. - wie viele Arzt-Praxen es in Deutschland geben soll.
Damit die Menschen gut versorgt werden können.
Der G-BA überprüft auch,
wie gut verschiedene Untersuchungen und Behandlungen
den Patientinnen und Patienten helfen.
Wie die Arbeit des G-BA genau aussieht,
erklären wir Ihnen mit zwei Beispielen.
Den Text in leicht verständlicher Sprache hat capito Berlin geschrieben.