Pressemitteilung | Sonstige

Zuständigkeiten der Unparteiischen in der neuen Amtsperiode stehen fest

Berlin, 5. Juli 2018 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner ersten Sitzung der vierten Amtsperiode am Donnerstag in Berlin festgelegt, wer den Vorsitz und die Stellvertretung in den neun Unterausschüssen wahrnehmen wird. Demnach ist der unparteiische Vorsitzende, Prof. Josef Hecken, für die Arbeitsbereiche Arzneimittel, Bedarfsplanung und Zahnärztliche Behandlung zuständig und leitet die entsprechenden Unterausschüsse. Das unparteiische Mitglied Dr. Monika Lelgemann übernimmt die Leitung der Unterausschüsse Methodenbewertung, Psychotherapie und Veranlasste Leistungen. Prof. Dr. Elisabeth Pott als weiteres unparteiisches Mitglied ist die Vorsitzende der Unterausschüsse Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV), Disease-Management-Programme (DMP) und Qualitätssicherung. Die unparteiischen Mitglieder tragen die Prozessverantwortung für die Sachgebiete und Aufgaben, die in den Unterausschüssen bearbeitet werden.

Mit Beginn der vierten Amtsperiode am 1. Juli 2018 wurde ebenfalls die jeweilige Stellvertretung in den Unterausschüssen beschlossen.
 

Unparteiisches Mitglied
Prof. Josef Hecken, Vorsitzender

  • Arzneimittel
  • Bedarfsplanung
  • Zahnärztliche Behandlung

1. Stellvertreter
Prof. Dr. Friedhelm Hase

  • Zahnärztliche Behandlung

2. Stellvertreter
Dr. Rolf-Ulrich Schlenker

  • Qualitätssicherung

Unparteiisches Mitglied
Dr. Monika Lelgemann

  • Methodenbewertung
  • Psychotherapie
  • Veranlasste Leistungen

1. Stellvertreter
Christian Zahn

  • Arzneimittel

2. Stellvertreter
Klaus Kirschner

  • DMP
  • Psychotherapie

Unparteiisches Mitglied
Prof. Dr. Elisabeth Pott

  • ASV
  • DMP
  • Qualitätssicherung

1. Stellvertreter
Dr. Udo Degener-Hencke

  • ASV
  • Veranlasste Leistungen

2. Stellvertreter
Dr. Claus Vogel

  • Bedarfsplanung
  • Methodenbewertung

​Die Arbeitsbereiche des G-BA mit den entsprechenden Unterausschüssen sowie die fachlichen Zuständigkeiten der Unparteiischen sind in einem Organigramm(PDF 490,37 kB) dargestellt, das auf der Webseite des G-BA abgerufen werden kann.

Am 1. Juli 2018 hat die vierte Amtsperiode des G-BA begonnen. Die Geschäftsordnung sieht vor, dass das Plenum auf der Grundlage von Vorschlägen der unparteiischen Mitglieder entscheidet, wer welchem Unterausschuss vorsitzt beziehungsweise das Amt des Stellvertreters übernimmt. Der Beschluss gilt bis zum Ende der Amtszeit am 30. Juni 2024.

Hintergrund: Besetzung der Positionen der Unparteiischen

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (§ 91 SGB V) werden die Positionen der Unparteiischen auf Basis einvernehmlicher Vorschläge der Trägerorganisationen des G-BA besetzt. Für eine Berufung der Unparteiischen schlagen die Trägerorganisationen des G-BA dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) spätestens 12 Monate vor Ablauf der Amtszeit geeignete Kandidaten vor. Das BMG übermittelt die Vorschläge an den Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages. Bei Bedenken kann der Ausschuss einer Berufung mit einer Zweidrittelmehrheit widersprechen, sofern er die Unabhängigkeit oder die Unparteilichkeit der vorgeschlagenen Personen als nicht gewährleistet ansieht. Die Trägerorganisationen des G-BA müssen dann innerhalb einer Frist von sechs Wochen einen neuen gemeinsamen Kandidatenvorschlag einreichen. Im Falle eines erneuten Widerspruchs des Ausschusses entscheidet das BMG über die Neuberufung.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Festlegung des Vorsitzes und der Stellvertretung in den Unterausschüssen