Weitere Projekte zur Versorgungsforschung und zur Evaluation von Selektivverträgen veröffentlicht
Berlin, 28. November 2017– Nach Ablauf der verbindlichen Rückmeldefrist hat der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) am Dienstag in Berlin eine Übersicht über die 54 geförderten Projekte zu den am 20. Februar 2017 ausgeschriebenen Förderbekanntmachungen zur Versorgungsforschung und zur Evaluation von Selektivverträgen veröffentlicht. Die Liste dieser Projekte ist ab sofort auf den Internetseiten des Innovationsausschusses einsehbar.
Am 2. November 2017 fiel die Entscheidung zur Förderung von 50 Projekten aus dem themenoffenen Bereich der Versorgungsforschung und zu vier Projekten zur Evaluation von Selektivverträgen. Die positiv beschiedenen Projekte werden nun mit den für 2017 für diese Themen zur Verfügung stehenden Mitteln gefördert: 66,1 Millionen Euro für Versorgungsforschung und 3,2 Millionen Euro für die Evaluation von Selektivverträgen. Sobald die Projektnehmer die für die Auszahlungen erforderlichen Auflagen erfüllt haben, können die Fördergelder ausgezahlt werden. Dies erfolgt regulär immer zur Mitte eines Quartals über das Bundesversicherungsamt.
Seit dem 21. November ist eine Liste der mit 101,1 Millionen Euro geförderten Projekte zu neuen Versorgungsformen, die am 19. Oktober beschlossen wurden, auf den Internetseiten des Innovationsausschusses abrufbar.