Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Studie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik

Berlin, 6. April 2017– Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Verbände und Fachgesellschaften in Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychosomatik brieflich um Unterstützung einer Studie zur Erhebung und Analyse des Ist-Zustandes der Personalausstattung in psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen gebeten. Mit der Durchführung der Studie wurde im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung eine Gruppe von Wissenschaftlern der GWT-TUD GmbH unter der Projektleitung von Prof. Dr. Hans-Ulrich Wittchen beauftragt.

Ziel der Studie ist es, eine empirische Datengrundlage zur bestehenden Personalausstattung und den Tätigkeiten des Personals in den Krankenhäusern und Abteilungen der Fachgebiete Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie psychosomatische Medizin und Psychotherapie zu schaffen. Mit aktuellen, umfassenden und einheitlich erhobenen Daten soll die empirische Datenbasis erweitert und damit der Prozess der Entwicklung der zukünftigen Personalanforderungen unterstützt werden.

Die Ergebnisse der Studie werden dem G-BA als empirischer Orientierungs- und Referenzrahmen in einem expertengestützten Prozess zur normativen Festlegung von Mindestpersonalvorgaben in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen dienen. In diesem Prozess soll auch Fachgesellschaften die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.

Anlass der Studienvergabe ist der gesetzliche Auftrag an den G-BA (gemäß § 136a Absatz 2 SGB V), verbindliche Mindestanforderungen für die Ausstattung der betroffenen stationären Einrichtungen mit dem für die Behandlung erforderlichen Personal festzulegen. Die Mindestvorgaben zur Personalausstattung sollen dabei möglichst evidenzbasiert sein und zu einer leitliniengerechten Behandlung beitragen. Die entsprechende Richtlinie soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Sie löst die bisherige Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) ab.

Die Studie soll neben der Ist-Situation der Personalausstattung vor allem das konkrete aktuelle Tätigkeitsspektrum und den jeweiligen Zeitaufwand des Personals in den verschiedenen Bereichen, differenziert nach Patientengruppen, abbilden.

Parallel zur Studie führt der G-BA in 2017 und 2018 Fachgespräche durch, um den Anforderungen des Gesetzgebers zu entsprechen und Mindestvorgaben zu entwickeln, die möglichst evidenzbasiert sind und zu einer leitliniengerechten Behandlung beitragen. In den Fachgesprächen werden Fachexperten aus verschiedenen Bereichen der Versorgung angehört, die von der Richtlinie zu verbindlichen Personalanforderungen in Psychiatrie und Psychosomatik betroffen sind. Im Fokus steht dabei, mit welcher berufsgruppenspezifischen Personalausstattung eine leitliniengerechte Behandlung der betroffenen Patienten möglich ist.

Übergeordnetes Ziel ist die Sicherung der Versorgungsqualität in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung und die Anpassung der Personalanforderungen an den aktuellen wissenschaftlichen Stand.

Hintergrund

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) vom 23. Dezember 2016 erhielt der G-BA den Auftrag, verbindliche Mindestvorgaben für die Ausstattung mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal festzulegen. Zudem soll er Indikatoren für die einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätssicherung in der Psychiatrie und Psychosomatik benennen. Auch soll er Ausnahmetatbestände und Übergangsregelungen formulieren.