Presse­mit­teilung | Qualitäts­si­cherung

Ergebnis des Struktu­rierten Dialogs: Künftig keine weiteren Herztrans­plan­ta­tionen im Univer­si­täts­klinikum Frankfurt am Main

Berlin, 4. August 2016 – Der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) wird im Einver­nehmen mit dem Univer­si­täts­klinikum Frankfurt am Main der zuständigen Aufsichts­behörde in Hessen mitteilen, dass eine Zielver­ein­barung zur Verbes­serung der Ergebnis­qualität bei Herztrans­plan­ta­tionen nicht eingehalten wurde und das Krankenhaus bis auf weiteres keine weiteren Herztrans­plan­ta­tionen durchführt.

Das Univer­si­täts­klinikum Frankfurt am Main wies in den letzten zwei Jahren bei der datenge­stützten Qualitäts­si­cherung des G-BA im Leistungs­bereich Herztrans­plan­ta­tionen eine über dem Referenz­bereich liegende Sterblich­keitsrate auf. Bereits 2015 war mit dem Krankenhaus ein Struktu­rierter Dialog zum Erfassungsjahr 2014 geführt worden, der Zweifel an der Versor­gungs­qualität ergab. Die Fachgruppe auf Bundesebene hatte daraufhin mit dem Transplan­ta­ti­ons­zentrum eine Zielver­ein­barung geschlossen, nach der die Sterblichkeit im Krankenhaus im Erfassungsjahr 2015 nicht außerhalb des definierten Referenz­wertes liegen soll. Diese Zielver­ein­barung wurde jedoch nicht eingehalten.

„Der G-BA hat diese Entscheidung zur Information der Öffent­lichkeit und der Aufsichts­behörde nun sehr kurzfristig nach Bekannt­werden der Fakten getroffenen. Die wieder­holten Auffäl­lig­keiten in Hinblick auf die Sterblichkeit von Patienten nach Herztrans­plan­ta­tionen und auch die sehr kleinen Fallzahlen in diesem Krankenhaus lassen keine andere Möglichkeit zu“, sagte Dr. Regina Klakow-​Franck, unpartei­isches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unteraus­schusses Qualitäts­si­cherung am Donnerstag in Berlin. „Der G-BA als zuständiges Lenkungs­gremium hat gemeinsam mit der ärztlichen Klinik­leitung die Verein­barung getroffen, dass die von der Klinik mit dem Ziel einer Herztrans­plan­tation behandelten Patienten entsprechend informiert werden.“

Hintergrund – stationäre Qualitäts­si­cherung

In der QSKH-​RL legt der G-BA (gemäß § 137 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) die verpflich­tenden Maßnahmen der Qualitäts­si­cherung für die stationäre Versorgung fest. Dies umfasst auch eine datenge­stützte Qualitäts­si­cherung in der Transplan­ta­ti­ons­medizin für den Leistungs­bereich Herztrans­plan­tation.

Bei rechne­rischen Auffäl­lig­keiten wird von der jeweils verant­wort­lichen Stelle auf Landes-​ oder Bundesebene ein Struktu­rierter Dialog mit dem betroffenen Krankenhaus eingeleitet. Im Rahmen des Struktu­rierten Dialogs erhält das Krankenhaus Gelegenheit zur Stellungnahme. Darüber hinaus können Bespre­chungen zur Aufklärung von Zweifeln oder zur Beratung des Kranken­hauses durchgeführt werden. Mit Einver­ständnis des Kranken­hauses finden Prüfungen vor Ort statt (Begehung). Zudem können im Rahmen einer Zielver­ein­barung mit dem Krankenhaus auch Verbes­se­rungs­maß­nahmen beschlossen werden. Insbesondere bei Nichtein­haltung einer Zielver­ein­barung entscheidet das Lenkungs­gremium über die erforder­lichen Maßnahmen. Für den QS-​Leistungsbereich Herztrans­plan­tation ist das zuständige Lenkungs­gremium der G-BA.