Darmkrebs-Screening wird auf neuem Testverfahren basieren
Berlin, 21. April 2016 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin beschlossen, dass bei der Früherkennung von Darmkrebs zukünftig neue Testverfahren anzuwenden sind. Quantitative immunologische Tests zum Nachweis von nicht sichtbarem Blut im Stuhl (iFOBT) lösen den derzeit verwendeten Gujak-basierten Test (gFOBT) ab. Die beiden Testverfahren sind im Hinblick auf die gesetzlich vorgesehene Weiterentwicklung der Früherkennungsmaßnahmen zu einem organisierten Screening-Programm verglichen worden.
„Die derzeitigen Maßnahmen zur Früherkennung von Darmkrebs, die auf der Eigeninitiative der Versicherten oder der behandelnden Ärzte beruhen, werden vom G-BA zu einem systematischen Screening-Programm weiterentwickelt. Die Beratungen hierzu sind vielschichtig und können nur schrittweise abgeschlossen werden. Die Festlegung auf ein iFOBT-basiertes Screening ist ein solcher, allerdings sehr wesentlicher Schritt, da er Auswirkungen auf die weitere Ausgestaltung hat. Weitere Teilbeschlüsse, bei denen es dann beispielsweise um das Einladungsverfahren, qualitätssichernde Maßnahmen und eine neue Versicherteninformation über den Nutzen und die Risiken der Screening-Teilnahme geht, sind zum Ende dieses Jahres geplant“, teilte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung, mit.
In seinem aktuellen Beschluss zur Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie hat der G-BA zudem die Details geregelt, die mit der Durchführung des neuen Testverfahrens zusammenhängen. Die Anpassungen betreffen unter anderem die Kriterien, die die quantitativen iFOBT erfüllen müssen, den Kreis der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte, die Auswertung der Tests und die Dokumentation.
Der heutige Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in weiten Teilen am 1. Oktober 2016 in Kraft. Das Merkblatt zur Darmkrebsfrüherkennung, das auf der Durchführung eines Gujak-basierten Stuhltests basiert, verliert dann seine Gültigkeit.
Beschlusstext und Tragende Gründe werden in Kürze auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht.
Hintergrund – Früherkennung von Darmkrebs
Mit dem Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz aus dem Jahr 2013 wurde der G-BA beauftragt, die bisher in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie festgelegten Maßnahmen zur Früherkennung des Darmkrebses bis zum 30. April 2016 konzeptionell zu einem organisierten und qualitätsgesicherten Screening-Programm weiterzuentwickeln. Mit Beschluss vom 20. November 2014 hat der G-BA ein entsprechendes Beratungsverfahren eingeleitet. Im Fokus der Beratungen stehen dabei insbesondere die Festlegungen von Anspruchsvoraussetzungen, das Einladungsverfahren und die Einladung und Information der Versicherten. Ein wesentlicher Bestandteil ist auch die systematische Erfassung, Überwachung und Verbesserung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität im Sinne eines „Qualitätsmonitorings“.
2014 nahm der G-BA zudem die Beratungen über ein iFOBT-basiertes Darmkrebsscreening im Vergleich zu einem gFOBT-basierten Darmkrebsscreening auf. Im März 2015 wurde das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Erstellung einer neuen Versicherteninformation für das Darmkrebsscreening beauftragt. Der Berichtsplan des IQWiG liegt bereits vor.