Pressemitteilung | Psychotherapie und psychiatrische Versorgung

Einzel- und Gruppentherapie im Rahmen der psychoanalytisch begründeten Verfahren zukünftig kombinierbar

Berlin, 16. Juli 2015 – Auch in der tiefenpsychologisch fundierten und in der analytischen Psychotherapie sind zukünftig Einzel- und Gruppentherapie kombinierbar. Bislang ist eine solche Möglichkeit nur im Ausnahmefall vorgesehen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin eine entsprechende Änderung der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen.

Durch die Richtlinienänderung können die psychoanalytisch begründeten Verfahren – ebenso wie die Verhaltenstherapie – jeweils als Einzelbehandlung, als Gruppenbehandlung oder in Kombination durchgeführt werden. Das Beratungsverfahren war auf Anregung der Patientenvertretung im G-BA durchgeführt worden.

„Wir haben über Expertenbefragungen und die Auswertung wissenschaftlicher Studien Hinweise gewonnen, wonach eine kombinierte Einzel- und Gruppentherapie sowohl in der tiefenpsychologisch fundierten als auch in der analytischen Psychotherapie positive Effekte haben kann. Innerhalb von vier Jahren wird der G-BA prüfen, wie sich die Flexibilisierung auf die Inanspruchnahme der Gruppentherapie – auch in Relation zur Einzeltherapie und entsprechenden Kombinationen – auswirkt und ob das Ziel einer besseren Versorgung der Patientinnen und Patienten erreicht wird. Interessant zu beobachten wird beispielsweise sein, ob die Zahl der Gruppentherapien steigt. Dies wäre auch ein Beitrag, Wartezeiten zu verhindern“, sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Psychotherapie.

Verständigen sich Therapeut und Patient darauf, Einzel- und Gruppentherapie zu kombinieren, ist hierfür ein Gesamtbehandlungsplan zu erstellen. Wird ein Patient gleichzeitig von verschiedenen Therapeuten behandelt, stimmen sie – sofern der Patient hiermit einverstanden ist – ihre jeweiligen Gesamtbehandlungspläne miteinander ab und informieren sich gegenseitig über den Behandlungsverlauf.

Der G-BA bewertet im Auftrag des Gesetzgebers psychotherapeutische Behandlungsformen – ebenso wie andere medizinische Methoden – nach einem festgelegten Verfahren. Überprüft wird dabei, ob psychotherapeutische Verfahren, Methoden oder Techniken medizinisch notwendig und wirtschaftlich sind und ob sie für Patientinnen und Patienten einen wissenschaftlich belegten Nutzen haben.

GKV-Versicherte haben derzeit Anspruch auf Kostenübernahme für die beiden psychoanalytisch begründeten Verfahren tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie sowie für Verhaltenstherapie.

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zunächst zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Psychotherapie-Richtlinie: Kombinierbarkeit von Einzel- und Gruppentherapie im Rahmen der psychoanalytisch begründeten Verfahren