Pres­se­mit­tei­lung | Arznei­mittel

Nach Geset­zes­re­form: G-BA stellt Nutzen­be­wer­tungs­ver­fahren des Bestands­marktes endgültig ein

Berlin, 17. April 2014 – Nachdem die Nutzen­be­wer­tung von Arznei­mit­teln im so genannten Bestands­markt bereits im Dezember 2013 vorläufig ausge­setzt worden war, hat der Gemein­same Bundes­aus­schuss alle entspre­chenden Verfahren endgültig einge­stellt. Das teilte der G-BA am Donnerstag in Berlin mit. Der Beschluss geht zurück auf das 14. Gesetz zur Ände­rung des Fünften Buches Sozi­al­ge­setz­buch (14. SGB V-ÄndG), das zum 1. April in Kraft getreten ist. Mit der Rege­lung ist die Rechts­grund­lage für die Nutzen­be­wer­tung von Arznei­mit­teln im Bestands­markt mit Wirkung zum 1. Januar 2014 entfallen.

Die Entschei­dung betrifft sämt­liche Nutzen­be­wer­tungen von im Verkehr befind­li­chen Wirk­stoffen mit Patent­schutz, die bislang noch nicht abge­schlossen wurden. Bewer­tete Präpa­rate, die sich im Verfahren der Preis­bil­dung befinden oder dieses durch­laufen haben, sind von der formalen Einstel­lung des Bestands­markt­auf­rufs unbe­rührt. Die Been­di­gung der Bestands­markt­be­wer­tungen war bereits im Koali­ti­ons­ver­trag der Regie­rungs­par­teien ange­kün­digt worden. Im Vorgriff auf ein zu erwar­tendes Gesetz hatte der G-BA im Dezember alle noch anhän­gigen Verfahren vorläufig ausge­setzt.

Nach den neuen gesetz­li­chen Bestim­mungen müssen phar­ma­zeu­ti­sche Unter­nehmen damit keine Nutzen­dos­siers mehr für Bestands­markt­be­wer­tungen vorlegen. Einge­reichte Dossiers werden nicht mehr durch das Institut für Qualität und Wirt­schaft­lich­keit im Gesund­heits­wesen (IQWiG) bewertet. Bera­tungs­ge­spräche und sons­tige Bera­tungen der zustän­digen Gremien des G-BA zu aufge­ru­fenen Arznei­mit­teln finden nicht mehr statt. Einge­reichte Unter­lagen werden sach­ge­recht vernichtet.

Hinter­grund – Bestands­markt­be­wer­tungen

Der G-BA hatte im Juni 2012 mit den Glip­tinen die ersten Wirk­stoffe für Bestands­markt­be­wer­tungen – hier im soge­nannten Wett­be­werbs­aufruf – bestimmt. Mit dem Aufruf im April 2013 wurden die entspre­chenden Krite­rien veröf­fent­licht und Präpa­rate mit Unter­la­gen­schutz bestimmt, die einer Nutzen­be­wer­tung unter­zogen werden sollten. Die Bewer­tung dieser Arznei­mittel war nach dama­liger Rechts­lage erklärter Wille des Gesetz­ge­bers und ergab sich aus dem Arznei­mit­tel­markt­neu­ord­nungs­ge­setz (AMNOG). Im November 2013 hatte der G-BA eine weitere Tranche von Wirk­stoffen für Bestands­markt­be­wer­tungen fest­ge­legt.

Ausführ­liche Infor­ma­tionen zur Nutzen­be­wer­tung und eine Auflis­tung von Wirk­stoffen im Verfahren sind auf der Website www.g-ba.de zu finden. Beschlüsse zu Nutzen­be­wer­tungen werden zudem auf der englisch­spra­chigen Website des G-BA veröf­fent­licht.

Der heutige Beschluss zur Been­di­gung des Bestands­markt­auf­rufes tritt unmit­telbar nach Veröf­fent­li­chung im Internet in Kraft.


Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

Einstel­lung der Nutzen­be­wer­tung von Arznei­mit­teln im Bestands­markt