Anlage VI: Off-​Label-Use

Anlage zur Richtlinie:
Arzneimittel-​Richtlinie
Letzte Änderung:
21.03.2025

Weiter­führende Informa­tionen

Unter „Off-​Label-Use“ versteht man die Anwendung eines zugelassenen Arznei­mittels außerhalb der von den nationalen und europäischen Zulassungs­be­hörden genehmigten Anwendungs­gebiete (Indika­tionen). Auf der Basis eines Erlasses des Bundes­mi­nis­teriums für Gesundheit (BMG) beauftragt der G-BA die eingerichteten Experten­gruppen mit der Bewertung des Wissens­standes zum Off-​Label-Use einzelner Wirkstoffe beziehungsweise Arznei­mittel. Die Experten­gruppen leiten dem G-BA die jeweils erarbeiteten Empfeh­lungen zum Stand der wissen­schaft­lichen Erkenntnisse über den Off-​Label-Use dieser Arznei­mittel zur Umsetzung in der Arzneimittel-​Richtlinie zu.