Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (nicht mehr in Kraft)
Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren gemäß § 136 Absatz 1 SGB V i. V. m. § 136c Absatz 1 und Absatz 2 SGB V – plan. QI-RL (nicht mehr in Kraft)
Die Richtlinie regelte ein datengestütztes Auswertungsverfahren für die Übermittlung einrichtungsbezogener Auswertungsergebnisse der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung zu den vom G-BA mit gesondertem Beschluss festgelegten planungsrelevanten Qualitätsindikatoren sowie von Maßstäben und Kriterien zur Bewertung der Qualitätsergebnisse von Krankenhäusern an die für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden und die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen.
Mit Beschluss vom 16. Januar 2025 setzte der G-BA die Richtlinie und die Liste der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren mit Wirkung vom 12. Dezember 2024 außer Kraft. Das Außerkraftsetzen der Richtlinie erfolgte, da ihre gesetzliche Grundlage, § 136c Absatz 1 und Absatz 2 SGB V, mit Inkrafttreten des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) am 12. Dezember 2024 aufgehoben wurde.
Anlagen
- Anlage 1: Endgültige Rechenregeln der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren Erfassungsjahr 2022
- Anlage 2: Prospektive Rechenregeln der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren Erfassungsjahr 2023
Weiterführende Informationen
Ergebnisse zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren
Bericht 2022
Die Sonderveröffentlichung zum Bericht gemäß § 17 plan. QI-RL zum Erfassungsjahr 2022 finden Sie auf den Internetseiten des IQTIG unter https://iqtig.org/qs-instrumente/planungsrelevante-qualitaetsindikatoren/ergebnisse/.
Bericht 2021
Bericht 2018
Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren: Veröffentlichung des Berichts 2018 gemäß § 17
Bericht 2017
Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren: Veröffentlichung des Berichts 2017 gemäß § 17