Qualitätsmanagement-Richtlinie
Richtlinie über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren, Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte sowie zugelassene Krankenhäuser – QM-RL
Die Richtlinie beschreibt die grundsätzlichen Anforderungen für eine erfolgreiche Einführung und Umsetzung von Qualitätsmanagement. Sie beinhaltet die Rahmenbestimmungen, die gemeinsam für alle Sektoren gelten sowie die sektorspezifischen Konkretisierungen der Rahmenbestimmungen.
- In Kraft getreten am:
- 20.04.2024
- Geändert am:
- 18.01.2024 BAnz AT 19.04.2024 B5
- Fassung vom:
- 17.12.2015 BAnz AT 15.11.2016 B2
Anlagen
- Anlage 1: Vertragsärzte
- Anlage 2: Vertragszahnärzte
- Anlage 3: Stationäre Versorgung (z. Zt. unbesetzt)
(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)
Weiterführende Informationen
Berichte
2021:
2019:
2017:
Berichte vor 2016:
Die Berichte vor dem Erscheinungsjahr 2016 sind bei den außer Kraft getretenen Richtlinien unter "Weitere Informationen" veröffentlicht:
- Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung
- Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung