DMP-​Richtlinie (nicht mehr in Kraft)

Richt­linie zur Rege­lung von Anfor­de­rungen an die Ausge­stal­tung struk­tu­rierter Behand­lungs­pro­gramme nach § 137f Abs. 2 SGB V – DMP-RL

Die Richt­linie regelte allge­meine sowie erkran­kungs­spe­zi­fi­sche Anfor­de­rungen an struk­tu­rierte Behand­lungs­pro­gramme für chro­nisch kranke Menschen (Disease-​Management-Programme, DMP), für die bei Über­tra­gung des Rege­lungs­auf­trags auf den G-BA im Jahr 2012 aktua­li­sierte Anfor­de­rungen vorlagen. Die erkran­kungs­spe­zi­fi­schen Anfor­de­rungen wurden inzwi­schen in die DMP-​Anforderungen-Richtlinie über­führt. Die DMP-​Richtlinie ist am 1. April 2019 außer Kraft getreten.


Weiter­füh­rende Infor­ma­tionen

Die Anfor­de­rungen an die DMP Asthma bron­chiale, COPD und Brust­krebs wurden in die DMP-​Anforderungen-Richtlinie über­führt.