Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung
Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung
Die Richtlinie benennt in Anlage I die vom G-BA für die vertragsärztliche Versorgung anerkannten ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und – soweit zur sachgerechten Anwendung der neuen Methode erforderlich – die notwendige Qualifikation der Ärzte, die apparativen Anforderungen sowie die Anforderungen an Maßnahmen der Qualitätssicherung und die erforderliche Aufzeichnung über die ärztliche Behandlung. Anlage II führt die ärztlichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die nach Überprüfung durch den G-BA nicht als vertragsärztliche Leistung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden dürfen. In Anlage III werden die Methoden, deren Bewertungsverfahren ausgesetzt ist, genannt.
- In Kraft getreten am:
- 04.07.2024
- Geändert am:
- 18.04.2024 BAnz AT 03.07.2024 B4
- Fassung vom:
- 17.01.2006 BAnz. Nr. 48 (S. 1523) vom 09.03.2006
Anlagen
- Anlage I: Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden
- Anlage II: Methoden, die nicht als vertragsärztliche Leistungen zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden dürfen
- Anlage III: Methoden, deren Bewertungsverfahren ausgesetzt ist