Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma

Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma – QBAA-RL

Die Richtlinie regelt die Anforderungen an Einrichtungen in Bezug auf die stationäre Versorgung von Patientinnen und Patienten mit offen-chirurgisch oder endovaskulär behandlungsbedürftigem Bauchaortenaneurysma.

In Kraft getreten am:
01.01.2024
Geändert am:
06.12.2023 BAnz AT 29.01.2024 B4
Fassung vom:
13.03.2008 BAnz. Nr. 71 (S. 1706) vom 14.05.2008

Anlagen

  • Anlage 1: Diagnosen (ICD)- und Prozeduren (OPS)-Kodes
  • Anlage 2: Konformitätserklärung
(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)

Weiterführende Informationen

Am PC ausfüllbare Anlage 2

Bericht gemäß § 136d SGB V über den Stand der Qualitätssicherung –
Wirksamkeit der eingeführten Maßnahmen und Weiterentwicklungen