Spezialisierte Ambulante Palliativversorgungs-Richtlinie

Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung – SAPV-RL

Die Richtlinie regelt die Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung, insbesondere die Anspruchsvoraussetzungen, Inhalt und Umfang der Leistungen und die Zusammenarbeit der Leistungserbringer.

In Kraft getreten am:
24.11.2022
Geändert am:
15.09.2022 BAnz AT 23.11.2022 B2
Fassung vom:
20.12.2007 BAnz. Nr. 39 (S. 911) vom 11.03.2008

Weiterführende Informationen

Berichte über die Umsetzung der SAPV-Richtlinie für die Jahre 2009–2016

Der G-BA hatte für die Jahre 2009–2016 die Aufgabe, dem Bundesministerium für Gesundheit jährlich über die Umsetzung der SAPV-Richtlinie zu berichten. Ab dem Jahr 2017 ist der GKV-Spitzenverband gesetzlich verpflichtet, alle drei Jahre einen Bericht über die Entwicklungen der SAPV und die Umsetzung der SAPV-Richtlinie des G-BA zu erstellen.

Stellungnahmeberechtigte Organisationen