Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene
Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen – QFR-RL
Die Richtlinie definiert ein Stufenkonzept der perinatologischen Versorgung in Krankenhäusern. Sie regelt verbindliche Mindestanforderungen an die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen und Zuweisungskriterien von Schwangeren nach dem Risikoprofil der Schwangeren oder des Kindes.
- In Kraft getreten am:
- 26.07.2024
- Geändert am:
- 16.05.2024 BAnz AT 25.07.2024 B2
- Fassung vom:
- 20.09.2005 BAnz. Nr. 205 (S. 15 684) vom 28.10.2005
Anlagen
- Anlage 1: Aufnahme- und Zuweisungskriterien
- Anlage 2: Anforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in den Versorgungsstufen
- Anlage 3: Checklisten für das Nachweisverfahren zur Erfüllung von Qualitätsanforderungen an die perinatologischen Versorgungsstufen I bis III
- Anlage 4: Veröffentlichung der Ergebnisdaten der Perinatalzentren
- Anlage 5: Musterformular/Dokumentationshilfe zur schichtbezogenen Dokumentation
- Anlage 6: Datenfelder der Strukturabfrage
- Anlage 7: Einheitliches Berichtsformat der Lenkungsgremien an den G-BA gemäß § 8 Absatz 11 QFR-RL
(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)