Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene

Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen – QFR-RL

Die Richtlinie definiert ein Stufenkonzept der perinatologischen Versorgung in Krankenhäusern. Sie regelt verbindliche Mindestanforderungen an die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen und Zuweisungskriterien von Schwangeren nach dem Risikoprofil der Schwangeren oder des Kindes.

In Kraft getreten am:
01.01.2025
Geändert am:
18.07.2024 BAnz AT 08.11.2024 B3
Fassung vom:
20.09.2005 BAnz. Nr. 205 (S. 15 684) vom 28.10.2005

Anlagen

  • Anlage 1: Anforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in den Versorgungsstufen
  • Anlage 2: [unbesetzt]
  • Anlage 3: Veröffentlichung der Ergebnisdaten der Perinatalzentren
  • Anlage 4: Musterformular/Dokumentationshilfe zur schichtbezogenen Dokumentation
  • Anlage 5: Datenfelder zur Strukturabfrage und zum Nachweisverfahren
  • Anlage 6: Einheitliches Berichtsformat der Lenkungsgremien an den G-BA gemäß § 7 Absatz 11 QFR-RL
(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)

Weiterführende Informationen

Künftige Richtlinienversion

Servicedokumente zur Strukturabfrage für das Erfassungsjahr 2024 (zur Übermittlung bis zum 15.02.2025)

Servicedokument gemäß § 11 QFR-RL für das Erfassungsjahr 2025 (zur Übermittlung der Meldung bei erstmaliger, unterjähriger oder erneuter Leistungsaufnahme sowie zur Meldung an Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen bei Nicht-/Wiedererfüllung)

Servicedokument zur Anlage 4 der QFR-RL

Servicedokumente zur Anlage 6 der QFR-RL

Meldung zum Nachweis

Verzeichnis der Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen und deren Ansprechpartner auf der Website des GKV-SV

Bericht gemäß § 136d SGB V über den Stand der Qualitätssicherung –
Wirksamkeit der eingeführten Maßnahmen und Weiterentwicklungen