Bedarfsplanungs-Richtlinie

Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung

In der Bedarfsplanungs-Richtlinie wird ein bundeseinheitlicher Rahmen für die Bedarfsplanung der vertragsärztlichen (einschließlich der psychotherapeutischen) Versorgung definiert, insbesondere zu den Verhältniszahlen (Anzahl Einwohner pro Arzt), den räumlichen Planungsbereichen, den regionalen Besonderheiten, die ein Abweichen vom bundeseinheitlichen Rahmen begründen, sowie der Feststellung eines über- oder unterdurchschnittlichen Versorgungsniveaus.

Die geltende Fassung der Richtlinie wird in Kürze zur Verfügung gestellt. In der angebotenen Fassung ist der am 9. April 2025 in Kraft getretene Beschluss noch nicht berücksichtigt.

In Kraft getreten am:
20.03.2025
Geändert am:
16.01.2025 BAnz AT 19.03.2025 B4
Fassung vom:
20.12.2012 BAnz AT 31.12.2012 B7

Anlagen

(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)

Weiterführende Informationen

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