Bedarfsplanungs-Richtlinie
Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung
In der Bedarfsplanungs-Richtlinie wird ein bundeseinheitlicher Rahmen für die Bedarfsplanung der vertragsärztlichen (einschließlich der psychotherapeutischen) Versorgung definiert, insbesondere zu den Verhältniszahlen (Anzahl Einwohner pro Arzt), den räumlichen Planungsbereichen, den regionalen Besonderheiten, die ein Abweichen vom bundeseinheitlichen Rahmen begründen, sowie der Feststellung eines über- oder unterdurchschnittlichen Versorgungsniveaus.
Die geltende Fassung der Richtlinie wird in Kürze zur Verfügung gestellt. In der angebotenen Fassung ist der am 9. April 2025 in Kraft getretene Beschluss noch nicht berücksichtigt.
- In Kraft getreten am:
- 20.03.2025
- Geändert am:
- 16.01.2025 BAnz AT 19.03.2025 B4
- Fassung vom:
- 20.12.2012 BAnz AT 31.12.2012 B7
Anlagen
- Anlage 1: Arztzahlen
- Anlage 2: Bedarfsplan und Planungsblätter
- Anlage 3: Zuordnung der Planungsbereiche nach den §§ 11 bis 14
- Anlage 3.1: Mittelbereiche in der Abgrenzung des BBSR vom 31.12.2017
- Anlage 4: Morbiditätsfaktor
- Anlage 4.2.3: Regionale Verteilungsfaktoren pro Planungsbereich
- Anlage 4.2.3: Regionale Verteilungsfaktoren pro PLZ
- Anlage 5: Ermittlung der Basis-Verhältniszahlen
- Anlage 6: Methodik der Typisierung der Kreise
- Anlage 7: Nutzung von Geoinformationen im Rahmen von Anträgen auf Sonderbedarf