Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (nicht mehr in Kraft)

Richtlinie gemäß § 136 Abs. 1 SGB V i. V. m. § 135a SGB V über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser – QSKH-RL

Die Richtlinie regelt die Umsetzung der verpflichtenden Maßnahmen der Qualitätssicherung für die Behandlung im Krankenhaus sowie die Gewährleistung eines transparenten Vorgehens bei der Durchführung des Verfahrens und bei der Bewertung von Qualitätssicherungsdaten.​

Die Richtlinie ist am 1. Januar 2021 außer Kraft getreten. Sie ist aufgegangen in der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung.


Anlagen

  • Anlage 1 - Einbezogene Leistungen im Erfassungsjahr 2020
  • Anlage 2 - [unbesetzt]
  • Anlage 3 - Verfahren mit Follow-up
(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)

Weiterführende Informationen

Datenflussmodell für die Verfahren gemäß Anlage 3