Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung
Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus
Die Richtlinie benennt die vom G-BA ausgeschlossenen ärztlichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus und die Reichweite des jeweiligen Ausschlusses. Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die vom G-BA bewertet und für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten als erforderlich angesehen wurden, sind in Anlage I der Richtlinie aufgeführt. Methoden, deren Bewertungsverfahren ausgesetzt sind, sind in Anlage II aufgeführt.
- In Kraft getreten am:
- 21.06.2024
- Geändert am:
- 21.03.2024 BAnz AT 20.06.2024 B1
- Fassung vom:
- 21.03.2006 BAnz. Nr. 111 (S. 4466) vom 17.06.2006
Anlagen
- Anlage I: Methoden, die für die Versorgung mit Krankenhausbehandlung erforderlich sind
- Anlage II: Methoden, deren Bewertungsverfahren ausgesetzt sind
(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)
Weiterführende Informationen
Methoden, die von der Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Krankenhausbehandlung ausgeschlossen sind, sind in § 4 der Richtlinie gelistet.