Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung

Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus

Die Richtlinie benennt die vom G-BA ausgeschlossenen ärztlichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus und die Reichweite des jeweiligen Ausschlusses. Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die vom G-BA bewertet und für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten als erforderlich angesehen wurden, sind in Anlage I der Richtlinie aufgeführt. Methoden, deren Bewertungsverfahren ausgesetzt sind, sind in Anlage II aufgeführt.

In Kraft getreten am:
21.06.2024
Geändert am:
21.03.2024 BAnz AT 20.06.2024 B1
Fassung vom:
21.03.2006 BAnz. Nr. 111 (S. 4466) vom 17.06.2006

Anlagen

(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)

Weiterführende Informationen

Methoden, die von der Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Krankenhausbehandlung ausgeschlossen sind, sind in § 4 der Richtlinie gelistet.

Informationen zur Anerkennung und Auswahl stellungnahmeberechtigter wissenschaftlicher Fachgesellschaften