Kinder-Richtlinie

Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern

Die Richtlinie bestimmt das Nähere zu den Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Neben den Untersuchungen U1 bis U9 gehören hierzu spezielle Früherkennungsuntersuchungen wie das erweiterte Neugeborenen-Screening und das Screening auf Mukoviszidose oder angeborene Herzfehler.

In Kraft getreten am:
13.07.2023
Geändert am:
12.05.2023 BAnz AT 12.07.2023 B2
Fassung vom:
18.06.2015 BAnz AT 18.08.2016 B1

Anlagen

(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)

Weiterführende Informationen

Hinweis zum Beschluss vom 21. März 2024 zur Prüfung der Kinder-Richtlinie aufgrund aktualisierter Anforderungen an die Durchführung genetischer Reihenuntersuchungen gemäß § 23 Absatz 2 Nummer 6 des Gendiagnostikgesetzes – Erweitertes Neugeborenen-Screening und Mukoviszidose-Screening:

In dieser Version der Kinder-Richtlinie sind die Änderungen des Beschlusses vom 21. März 2024 abgebildet:

Bis zum 12. Januar 2025 gilt die Richtlinie in ihrer Fassung vom 12. Mai 2023. Die neuen Regelungen durch den Beschluss vom 21. März 2024 sind ab 13. Januar 2025 anzuwenden.