Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie
Richtlinie zur Jugendgesundheitsuntersuchung
Die Richtlinie bestimmt das Nähere zu den vertragsärztlichen Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Erkrankungen bei Jugendlichen zwischen dem vollendeten 13. und vollendeten 14. Lebensjahr, insbesondere zum Inhalt der Untersuchungen sowie zur Dokumentation und Auswertung.
- In Kraft getreten am:
- 01.01.2017
- Geändert am:
- 21.07.2016 BAnz AT 12.10.2016 B4
- Fassung vom:
- 26.06.1998 BAnz. 159 (S. 12 723/ 724) vom 27.08.1998
Anlagen
- Anlage 1: Berichtsvordruck Jugendgesundheitsuntersuchung
- Anlage 2: Angaben des Vordrucks „Präventionsempfehlung“
(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)