Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie
Richtlinie über die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten
Die Richtlinie bestimmt das Nähere zu den vertragsärztlichen Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Erkrankungen bei Frauen und Männern, insbesondere zum Inhalt der Gesundheitsuntersuchungen sowie zur Dokumentation und Auswertung.
- In Kraft getreten am:
- 12.02.2021
- Geändert am:
- 20.11.2020 BAnz AT 11.02.2021 B1
- Fassung vom:
- 19.12.2019 BAnz AT 06.03.2020 B2
Anlagen
- Anlage 1 – Inhalte der allgemeinen Gesundheitsuntersuchung
- Anlage 2 – Angaben des Vordrucks „Präventionsempfehlung“
- Anlage 3 – Versicherteninformation nach Teil B Abschnitt II § 3 (Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen)
(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)