Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie

Richtlinie über die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten

Die Richtlinie bestimmt das Nähere zu den vertragsärztlichen Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Erkrankungen bei Frauen und Männern, insbesondere zum Inhalt der Gesundheitsuntersuchungen sowie zur Dokumentation und Auswertung.

In Kraft getreten am:
12.02.2021
Geändert am:
20.11.2020 BAnz AT 11.02.2021 B1
Fassung vom:
19.12.2019 BAnz AT 06.03.2020 B2

Anlagen

(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)

Weiterführende Informationen