Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Pomalidomid
Die in diesem Nutzenbewertungsverfahren gefassten Beschlüsse wurden durch folgendes Nutzenbewertungsverfahren aufgehoben:
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Pomalidomid (Überschreitung 50 Mio € Grenze: Multiples Myelom, mind. 2 Vortherapien, Kombination mit Dexamethason)
vom 01.10.2015
Steckbrief
- Wirkstoff: Pomalidomid
- Handelsname: Imnovid®
- Therapeutisches Gebiet: Multiples Myelom (onkologische Erkrankungen)
- Pharmazeutischer Unternehmer: Celgene GmbH
- Orphan Drug: ja
Fristen
- Beginn des Verfahrens: 01.09.2013
- Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 02.12.2013
- Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 23.12.2013
- Beschlussfassung: 20.02.2014
- Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen
Bemerkungen
Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug)
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2013-09-01-D-075)
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 02.12.2013 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 23.12.2013 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 13.01.2014 statt.
Wortprotokoll(PDF 138,75 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Pomalidomid
Beschlussdatum: 20.02.2014
Inkrafttreten: aufgehoben
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 12.03.2014 B2
Zugehörige Verfahren
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2013-09-01-D-075)
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 02.12.2013 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 23.12.2013 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 13.01.2014 statt.
Wortprotokoll(PDF 138,75 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Pomalidomid
Beschlussdatum: 20.02.2014
Inkrafttreten: aufgehoben
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 12.03.2014 B2
Zugehörige Verfahren
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff: