Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Eribulin (neues Anwendungsgebiet: Liposarkom)
Steckbrief
- Wirkstoff: Eribulin
- Handelsname: Halaven®
- Therapeutisches Gebiet: Liposarkom (onkologische Erkrankungen)
- Pharmazeutischer Unternehmer: Eisai GmbH
Fristen
- Beginn des Verfahrens: 01.06.2016
- Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 01.09.2016
- Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 22.09.2016
- Beschlussfassung: 01.12.2016
- Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen
Bemerkungen
Nutzenbewertung nach 5. Kapitel § 1 Abs. 2 Nr. 2 VerfO
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2016-06-01-D-234)
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Eribulin (HALAVEN® )
HALAVEN wird angewendet zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit nicht resezierbarem Liposarkom, die wegen einer fortgeschrittenen oder metastasierten Tumorerkrankung eine Vorbehandlung mit einer Anthrazyklin enthaltenden Therapie (sofern sie geeignet war) erhalten haben.
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
- Beschluss vom 01.12.2016: Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Eribulin (neues Anwendungsgebiet)
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 01.09.2016 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.09.2016 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 10.10.2016 statt.
Wortprotokoll(PDF 214,94 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Geltende Fassung Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Eribulin (neues Anwendungsgebiet)
Beschlussdatum: 01.12.2016
Inkrafttreten: 01.12.2016
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 27.12.2016 B2
Zugehörige Verfahren
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2016-06-01-D-234)
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Eribulin (HALAVEN® )
HALAVEN wird angewendet zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit nicht resezierbarem Liposarkom, die wegen einer fortgeschrittenen oder metastasierten Tumorerkrankung eine Vorbehandlung mit einer Anthrazyklin enthaltenden Therapie (sofern sie geeignet war) erhalten haben.
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
- Beschluss vom 01.12.2016: Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Eribulin (neues Anwendungsgebiet)
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 01.09.2016 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.09.2016 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 10.10.2016 statt.
Wortprotokoll(PDF 214,94 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Geltende Fassung Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Eribulin (neues Anwendungsgebiet)
Beschlussdatum: 01.12.2016
Inkrafttreten: 01.12.2016
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 27.12.2016 B2
Zugehörige Verfahren
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff: