Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Apremilast (Plaque-Psoriasis, Psoriasis-Arthritis)
Steckbrief
- Wirkstoff: Apremilast
- Handelsname: Otezla®
- Therapeutisches Gebiet: Plaque-Psoriasis, Psoriasis-Arthritis (Hauterkrankungen)
- Pharmazeutischer Unternehmer: Celgene GmbH
Fristen
- Beginn des Verfahrens: 15.02.2015
- Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 15.05.2015
- Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 05.06.2015
- Beschlussfassung: 06.08.2015
- Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2015-02-15-D-151)
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Apremilast
Psoriasis-Arthritis
Otezla allein oder in Kombination mit krankheitsmodifizierenden antirheumatischen Arzneimitteln (DMARDs) ist indiziert zur Behandlung der aktiven Psoriasis-Arthritis (PsA) bei erwachsenen Patienten, die auf eine vorangegangene DMARD-Therapie unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen haben (siehe Abschnitt 5.1).
Psoriasis
Otezla ist indiziert zur Behandlung der mittelschweren bis schweren chronischen Plaque-Psoriasis bei erwachsenen Patienten, die auf eine andere systemische Therapie, wie Ciclosporin oder Methotrexat oder Psoralen in Kombination mit UVA Licht (PUVA), nicht angesprochen haben oder bei denen eine solche Therapie kontraindiziert ist oder die diese nicht vertragen haben.
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
- Beschluss vom 06.08.2015: Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Apremilast
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 15.05.2015 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 05.06.2015 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 23.06.2015 statt.
Wortprotokoll(PDF 165,65 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Geltende Fassung Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Apremilast
Beschlussdatum: 06.08.2015
Inkrafttreten: 06.08.2015
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 12.10.2015 B2
Zugehörige Verfahren
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2015-02-15-D-151)
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Apremilast
Psoriasis-Arthritis
Otezla allein oder in Kombination mit krankheitsmodifizierenden antirheumatischen Arzneimitteln (DMARDs) ist indiziert zur Behandlung der aktiven Psoriasis-Arthritis (PsA) bei erwachsenen Patienten, die auf eine vorangegangene DMARD-Therapie unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen haben (siehe Abschnitt 5.1).
Psoriasis
Otezla ist indiziert zur Behandlung der mittelschweren bis schweren chronischen Plaque-Psoriasis bei erwachsenen Patienten, die auf eine andere systemische Therapie, wie Ciclosporin oder Methotrexat oder Psoralen in Kombination mit UVA Licht (PUVA), nicht angesprochen haben oder bei denen eine solche Therapie kontraindiziert ist oder die diese nicht vertragen haben.
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
- Beschluss vom 06.08.2015: Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Apremilast
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 15.05.2015 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 05.06.2015 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 23.06.2015 statt.
Wortprotokoll(PDF 165,65 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Geltende Fassung Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Apremilast
Beschlussdatum: 06.08.2015
Inkrafttreten: 06.08.2015
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 12.10.2015 B2
Zugehörige Verfahren
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff: