Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Ramucirumab
Die in diesem Nutzenbewertungsverfahren gefassten Beschlüsse wurden durch folgendes Nutzenbewertungsverfahren aufgehoben:
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Ramucirumab (Bewertung nach Aufhebung des Orphan Drug-Status: Adenokarzinom des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs; Kombination mit Paclitaxel)
vom 01.05.2016
Steckbrief
- Wirkstoff: Ramucirumab
- Handelsname: Cyramza®
- Therapeutisches Gebiet: Magenkrebs (onkologische Erkrankungen)
- Pharmazeutischer Unternehmer: Lilly Deutschland GmbH
- Orphan Drug: ja
Fristen
- Beginn des Verfahrens: 01.02.2015
- Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 04.05.2015
- Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 26.05.2015
- Beschlussfassung: 16.07.2015
- Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen
Bemerkungen
Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug)
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2015-02-01-D-150)
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 04.05.2015 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 26.05.2015 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 08.06.2015 statt.
Wortprotokoll(PDF 84,07 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Ramucirumab
Beschlussdatum: 16.07.2015
Inkrafttreten: aufgehoben
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 18.08.2015 B2
Zugehörige Verfahren
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2015-02-01-D-150)
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 04.05.2015 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 26.05.2015 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 08.06.2015 statt.
Wortprotokoll(PDF 84,07 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Ramucirumab
Beschlussdatum: 16.07.2015
Inkrafttreten: aufgehoben
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 18.08.2015 B2
Zugehörige Verfahren
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff: