Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Obinutuzumab (Chronische lymphatische Leukämie)
Die in diesem Nutzenbewertungsverfahren gefassten Beschlüsse wurden durch folgendes Nutzenbewertungsverfahren aufgehoben:
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Obinutuzumab (Überschreitung 50 Mio. € Grenze: Chronische lymphatische Leukämie)
vom 15.05.2021
Steckbrief
- Wirkstoff: Obinutuzumab
- Handelsname: Gazyvaro®
- Therapeutisches Gebiet: chronische lymphatische Leukämie (onkologische Erkrankungen)
- Pharmazeutischer Unternehmer: Roche Pharma AG
- Orphan Drug: ja
Fristen
- Beginn des Verfahrens: 15.08.2014
- Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 17.11.2014
- Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 08.12.2014
- Beschlussfassung: 05.02.2015
- Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen
Bemerkungen
Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug)
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2014-08-15-D-120)
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 17.11.2014 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 08.12.2014 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 19.12.2014 statt.
Wortprotokoll(PDF 120,32 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Obinutuzumab
Beschlussdatum: 05.02.2015
Inkrafttreten: aufgehoben
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 26.02.2015 B1
Zugehörige Verfahren
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2014-08-15-D-120)
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 17.11.2014 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 08.12.2014 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 19.12.2014 statt.
Wortprotokoll(PDF 120,32 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Obinutuzumab
Beschlussdatum: 05.02.2015
Inkrafttreten: aufgehoben
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 26.02.2015 B1
Zugehörige Verfahren
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff: