Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Retigabin (Erneute Nutzenbewertung: Epilepsie, fokale Anfälle)

Steckbrief

  • Wirkstoff: Retigabin
  • Handelsname: Trobalt®
  • Therapeutisches Gebiet: Epilepsie (Krankheiten des Nervensystems)
  • Pharmazeutischer Unternehmer: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG

Fristen

  • Beginn des Verfahrens: 15.01.2014
  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 15.04.2014
  • Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 06.05.2014
  • Beschlussfassung: 03.07.2014
  • Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen

Bemerkungen

Die Zulassung für den Wirkstoff Retigabin (Trobalt®) wurde widerrufen:
https://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/trobalt

Erneute Nutzenbewertung gemäß § 35a Abs. 1 SGB V und 5. Kapitel § 13 Abs. 1 Satz 2 VerfO aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse (Einschränkung des Anwendungsgebiets durch die Zulassungsbehörde).
Verweis auf Beschluss vom 15.08.2013.

Vom pharmazeutischen Unternehmer wurde kein Dossier oder ein unvollständiges Dossier eingereicht.

Dossier

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Anwendungsgebiet gemäß der Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels (Anhang I, EPAR) für Retigabin (Trobalt® )

Trobalt® ist angezeigt als Zusatztherapie für pharmakoresistente fokale Krampfanfälle mit oder ohne sekundäre Generalisierung bei Patienten mit Epilepsie im Alter von 18 Jahren oder älter, bei denen andere geeignete Arzneimittelkombinationen unzureichend wirkten oder nicht vertragen wurden.

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:

Nutzenbewertung

Die Nutzenbewertung wurde am 15.04.2014 veröffentlicht:

Stellungnahmen

Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 06.05.2014 abgelaufen.

Die mündliche Anhörung fand am 27.05.2014 statt.

Wortprotokoll(PDF 131,02 kB) zur mündlichen Anhörung.

Beschlüsse

Geltende Fassung Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:

Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Retigabin

Beschlussdatum: 03.07.2014
Inkrafttreten: 03.07.2014
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 24.07.2014 B2

Details zu diesem Beschluss

Dossier

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Anwendungsgebiet gemäß der Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels (Anhang I, EPAR) für Retigabin (Trobalt® )

Trobalt® ist angezeigt als Zusatztherapie für pharmakoresistente fokale Krampfanfälle mit oder ohne sekundäre Generalisierung bei Patienten mit Epilepsie im Alter von 18 Jahren oder älter, bei denen andere geeignete Arzneimittelkombinationen unzureichend wirkten oder nicht vertragen wurden.

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:

Nutzenbewertung

Die Nutzenbewertung wurde am 15.04.2014 veröffentlicht:

Stellungnahmen

Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 06.05.2014 abgelaufen.

Die mündliche Anhörung fand am 27.05.2014 statt.

Wortprotokoll(PDF 131,02 kB) zur mündlichen Anhörung.

Beschlüsse

Geltende Fassung Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:

Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Retigabin

Beschlussdatum: 03.07.2014
Inkrafttreten: 03.07.2014
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 24.07.2014 B2

Details zu diesem Beschluss

Zugehörige Verfahren