Letzte Änderungen zu "Fischhauttransplantation zum temporären Hautersatz bei höhergradigen Verbrennungen"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Fischhauttransplantation zum temporären Hautersatz bei höhergradigen Verbrennungen
Die Beratung gemäß § 137h Abs. 6 SGB V ist abgeschlossen.
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Fischhauttransplantation zum temporären Hautersatz bei höhergradigen Verbrennungen
Im Rahmen einer Beratung gemäß § 137h Abs. 6 SGB V hat der G-BA ein Stellungnahmeverfahren eingeleitet.