Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Trastuzumab Emtansin (Mammakarzinom, HER2+, vorbehandelte Patienten)
Steckbrief
- Wirkstoff: Trastuzumab Emtansin
- Handelsname: Kadcyla®
- Therapeutisches Gebiet: Mammakarzinom (onkologische Erkrankungen)
- Pharmazeutischer Unternehmer: Roche Pharma AG
Fristen
- Beginn des Verfahrens: 01.01.2014
- Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 01.04.2014
- Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 22.04.2014
- Beschlussfassung: 19.06.2014
- Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2014-01-01-D-084)
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Trastuzumab Emtansin (Kadcyla®)
Kadcyla ist als Einzelsubstanz zur Behandlung von Patienten mit HER2-positivem, inoperablem lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Brustkrebs indiziert, die eine vorangegangene Therapie mit Trastuzumab und einem Taxan erhalten haben.
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
- Beschluss vom 19.06.2014: Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Trastuzumab Emtansin
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 01.04.2014 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.04.2014 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 12.05.2014 statt.
Wortprotokoll(PDF 363,78 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Geltende Fassung Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Trastuzumab Emtansin
Beschlussdatum: 19.06.2014
Inkrafttreten: 19.06.2014
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 14.07.2014 B2
Zugehörige Verfahren
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2014-01-01-D-084)
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Trastuzumab Emtansin (Kadcyla®)
Kadcyla ist als Einzelsubstanz zur Behandlung von Patienten mit HER2-positivem, inoperablem lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Brustkrebs indiziert, die eine vorangegangene Therapie mit Trastuzumab und einem Taxan erhalten haben.
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
- Beschluss vom 19.06.2014: Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Trastuzumab Emtansin
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 01.04.2014 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.04.2014 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 12.05.2014 statt.
Wortprotokoll(PDF 363,78 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Geltende Fassung Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Trastuzumab Emtansin
Beschlussdatum: 19.06.2014
Inkrafttreten: 19.06.2014
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 14.07.2014 B2
Zugehörige Verfahren
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff: