Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
Nutzenbewertung nach § 35a SGB V
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Ceftolozan/Tazobactam
Steckbrief
- Wirkstoff: Ceftolozan/Tazobactam
- Handelsname: Zerbaxa
- Therapeutisches Gebiet: Behandlung der folgenden Infektionen bei Erwachsenen:
– Komplizierte intraabdominelle Infektionen
– Akute Pyelonephritis;
– Komplizierte Harnwegsinfektionen
– Im Krankenhaus erworbene Pneumonie (HAP), einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonie (VAP) (Infektionskrankheiten) - Pharmazeutischer Unternehmer: MSD Sharp & Dohme GmbH
Fristen
- Beginn des Verfahrens: 20.08.2020
- Beschlussfassung: 20.01.2022
- Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen
Bemerkungen
Antrag nach § 35a Abs. 1c SGB V (Reserveantibiotikum)
Dossier
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Nutzenbewertung
Stellungnahmen
Beschlüsse
Geltende Fassung Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:
Die geltende Fassung der Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII zu diesem Wirkstoff wird in Kürze hier zur Verfügung gestellt.
Antrag auf Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und 3 SGB V wegen des Status als Reserveantibiotikum: Ceftolozan/Tazobactam
Beschlussdatum: 20.01.2022
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum
Zugehörige Verfahren
Dossier
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Nutzenbewertung
Stellungnahmen
Beschlüsse
Geltende Fassung Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:
Die geltende Fassung der Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII zu diesem Wirkstoff wird in Kürze hier zur Verfügung gestellt.
Antrag auf Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und 3 SGB V wegen des Status als Reserveantibiotikum: Ceftolozan/Tazobactam
Beschlussdatum: 20.01.2022
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum
Zugehörige Verfahren
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff: