Letzte Änderungen zu "Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Obinutuzumab (Überschreitung 50 Mio. € Grenze:
Follikuläres Lymphom, Erstlinie)"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Obinutuzumab (Überschreitung 50 Mio. € Grenze: Follikuläres Lymphom, Erstlinie)
Das Verfahren zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V ist abgeschlossen.
-
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Obinutuzumab (Überschreitung 50 Mio. € Grenze: Follikuläres Lymphom, Erstlinie)
Dossier und Nutzenbewertung wurden veröffentlicht, die Frist zur Stellungnahme endet am 6. September 2021.
-
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Obinutuzumab (Überschreitung 50 Mio. € Grenze: Follikuläres Lymphom, Erstlinie)
Das Verfahren zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V wurde begonnen.