Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Semaglutid (Diabetes mellitus Typ 2)
Die in diesem Nutzenbewertungsverfahren gefassten Beschlüsse wurden durch folgendes Nutzenbewertungsverfahren aufgehoben:
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Semaglutid (Neue wissenschaftliche Erkenntnisse (§ 13): Diabetes mellitus Typ 2)
vom 01.11.2020
Steckbrief
- Wirkstoff: Semaglutid
- Handelsname: Ozempic®
- Therapeutisches Gebiet: Diabetes melitus Typ 2 (Stoffwechselkrankheiten)
- Pharmazeutischer Unternehmer: Novo Nordisk Pharma GmbH
Fristen
- Beginn des Verfahrens: 01.11.2018
- Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 01.02.2019
- Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 22.02.2019
- Beschlussfassung: 02.05.2019
- Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2018-11-01-D-404)
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Semaglutid (Ozempic®)
Ozempic wird zur Behandlung des unzureichend kontrollierten Diabetes mellitus Typ 2 bei Erwachsenen als Zusatz zu Diät und körperlicher Aktivität angewendet
- als Monotherapie, wenn die Anwendung von Metformin aufgrund einer Unverträglichkeit oder Kontraindikationen ungeeignet ist
- zusätzlich zu anderen Arzneimitteln zur Behandlung des Diabetes mellitus.
Für Studienergebnisse hinsichtlich Kombinationen, Auswirkungen auf die glykämische Kontrolle und kardiovaskuläre Ereignisse, sowie untersuchte Populationen, siehe Abschnitte 4.4, 4.5 und 5.1.
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
- Beschluss vom 02.05.2019: Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Semaglutid
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 01.02.2019 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.02.2019 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 11.03.2019 statt.
Wortprotokoll(PDF 153,74 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
-
Veranlassung einer erneuten Nutzenbewertung: Semaglutid
Beschlussdatum: 16.04.2020
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum -
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Semaglutid – Therapiekosten
Beschlussdatum: 04.07.2019
Inkrafttreten: aufgehoben
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 12.09.2019 B3 -
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Semaglutid
Beschlussdatum: 02.05.2019
Inkrafttreten: aufgehoben
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 04.06.2019 B3
Zugehörige Verfahren
English
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2018-11-01-D-404)
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Semaglutid (Ozempic®)
Ozempic wird zur Behandlung des unzureichend kontrollierten Diabetes mellitus Typ 2 bei Erwachsenen als Zusatz zu Diät und körperlicher Aktivität angewendet
- als Monotherapie, wenn die Anwendung von Metformin aufgrund einer Unverträglichkeit oder Kontraindikationen ungeeignet ist
- zusätzlich zu anderen Arzneimitteln zur Behandlung des Diabetes mellitus.
Für Studienergebnisse hinsichtlich Kombinationen, Auswirkungen auf die glykämische Kontrolle und kardiovaskuläre Ereignisse, sowie untersuchte Populationen, siehe Abschnitte 4.4, 4.5 und 5.1.
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
- Beschluss vom 02.05.2019: Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Semaglutid
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 01.02.2019 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.02.2019 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 11.03.2019 statt.
Wortprotokoll(PDF 153,74 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
-
Veranlassung einer erneuten Nutzenbewertung: Semaglutid
Beschlussdatum: 16.04.2020
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum -
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Semaglutid – Therapiekosten
Beschlussdatum: 04.07.2019
Inkrafttreten: aufgehoben
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 12.09.2019 B3 -
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Semaglutid
Beschlussdatum: 02.05.2019
Inkrafttreten: aufgehoben
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 04.06.2019 B3
Zugehörige Verfahren
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff: