Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Ruxolitinib

Die in diesem Nutzenbewertungsverfahren gefassten Beschlüsse wurden durch folgendes Nutzenbewertungsverfahren aufgehoben:
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Ruxolitinib (Überschreitung 50 Mio € Grenze: Myelofibrose) vom 15.05.2014

Steckbrief

  • Wirkstoff: Ruxolitinib
  • Handelsname: Jakavi®
  • Therapeutisches Gebiet: Chronische myeloproliferative Erkrankungen (onkologische Erkrankungen)
  • Pharmazeutischer Unternehmer: Novartis Pharma GmbH
  • Orphan Drug: ja

Fristen

  • Beginn des Verfahrens: 15.09.2012
  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 17.12.2012
  • Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 07.01.2013
  • Beschlussfassung: 07.03.2013
  • Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen

Bemerkungen

Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug)

Dossier

Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2012-09-15-D-032)

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Nutzenbewertung

Stellungnahmen

Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 07.01.2013 abgelaufen.

Die mündliche Anhörung fand am 29.01.2013 statt.

Wortprotokoll(PDF 240,66 kB) zur mündlichen Anhörung.

Beschlüsse

Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Ruxolitinib

Beschlussdatum: 07.03.2013
Inkrafttreten: aufgehoben
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 10.04.2013 B5

Details zu diesem Beschluss

Zugehörige Verfahren

Dossier

Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2012-09-15-D-032)

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Nutzenbewertung

Die Nutzenbewertung wurde am 17.12.2012 veröffentlicht:

Stellungnahmen

Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 07.01.2013 abgelaufen.

Die mündliche Anhörung fand am 29.01.2013 statt.

Wortprotokoll(PDF 240,66 kB) zur mündlichen Anhörung.

Beschlüsse

Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Ruxolitinib

Beschlussdatum: 07.03.2013
Inkrafttreten: aufgehoben
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 10.04.2013 B5

Details zu diesem Beschluss

Zugehörige Verfahren