Nutzenbewertung nach § 35a SGB V
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Tofacitinib (Neubewertung nach Fristablauf: Rheumatoide Arthritis)
Steckbrief
- Wirkstoff: Tofacitinib
- Handelsname: Xeljanz®
- Therapeutisches Gebiet: rheumatoide Arthritis (Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems)
- Pharmazeutischer Unternehmer: Pfizer Pharma GmbH
Fristen
- Beginn des Verfahrens: 01.05.2018
- Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 01.08.2018
- Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 22.08.2018
- Beschlussfassung: 01.11.2018
- Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen
Bemerkungen
Nutzenbewertung nach 5. Kapitel § 1 Abs. 2 Nr. 7 VerfO
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2018-05-01-D-357)
Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Tofacitinib (Xeljanz®)
XELJANZ ist in Kombination mit Methotrexat (MTX) indiziert zur Behandlung der mittelschweren bis schweren aktiven rheumatoiden Arthritis (RA) bei erwachsenen Patienten, die auf ein oder mehrere krankheitsmodifizierende antirheumatische Arzneimittel unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen haben. XELJANZ kann als Monotherapie gegeben werden, wenn MTX nicht vertragen wird oder wenn eine Behandlung mit MTX ungeeignet ist.
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
Die Nutzenbewertung wurde am 01.08.2018 veröffentlicht:
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.08.2018 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 11.09.2018 statt.
Wortprotokoll(PDF 76,26 kB) zur mündlichen Anhörung.
-
Veranlassung einer erneuten Nutzenbewertung: Tofacitinib (rheumatoide Arthritis)
Beschlussdatum: 18.03.2021
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum
Details zu diesem Beschluss
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Tofacitinib (Neubewertung nach Fristablauf)
Beschlussdatum: 01.11.2018
Inkrafttreten: aufgehoben
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 10.12.2018 B4
Details zu diesem Beschluss
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2018-05-01-D-357)
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Tofacitinib (Xeljanz®)
XELJANZ ist in Kombination mit Methotrexat (MTX) indiziert zur Behandlung der mittelschweren bis schweren aktiven rheumatoiden Arthritis (RA) bei erwachsenen Patienten, die auf ein oder mehrere krankheitsmodifizierende antirheumatische Arzneimittel unzureichend angesprochen oder diese nicht vertragen haben. XELJANZ kann als Monotherapie gegeben werden, wenn MTX nicht vertragen wird oder wenn eine Behandlung mit MTX ungeeignet ist.
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 01.08.2018 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.08.2018 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 11.09.2018 statt.
Wortprotokoll(PDF 76,26 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
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Veranlassung einer erneuten Nutzenbewertung: Tofacitinib (rheumatoide Arthritis)
Beschlussdatum: 18.03.2021
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum
Details zu diesem Beschluss
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Tofacitinib (Neubewertung nach Fristablauf)
Beschlussdatum: 01.11.2018
Inkrafttreten: aufgehoben
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 10.12.2018 B4
Details zu diesem Beschluss
Zugehörige Verfahren
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff: