Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Landiololhydrochlorid
Steckbrief
- Wirkstoff: Landiololhydrochlorid
- Handelsname: Rapibloc®
- Therapeutisches Gebiet: Tachykardie, Vorhofflimmern oder Vorhofflattern (Herz-Kreislauf-Erkrankungen)
- Pharmazeutischer Unternehmer: Amomed Pharma GmbH
Fristen
- Beginn des Verfahrens: 12.06.2017
- Beschlussfassung: 19.10.2017
- Verfahrensstatus: wurde freigestellt
Bemerkungen
Nach § 35a Abs. 1a SGB V können Fertigarzneimittel, obwohl sie die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Nutzenbewertung nach § 35a Abs.1 SGB V erfüllen, von der Nutzenbewertung nach § 35a Abs. 3 SGB V freigestellt werden. Voraussetzung ist, dass die zu erwartenden Ausgaben des Fertigarzneimittels für die gesetzlichen Krankenkassen geringfügig sind.
Ausgehend von den im 5. Kap. § 15 VerfO festgelegten Maßstäben zur Beurteilung der Geringfügigkeit der Ausgaben für das Arzneimittel und unter Berücksichtigung der vom Antragsteller eingereichten Unterlagen hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, dem Antrag des pharmazeutischen Unternehmers auf Freistellung seines Fertigarzneimittels Rapibloc® von der Nutzenbewertung nach § 35a Abs. 1a SGB V stattzugeben.
Dossier
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Nutzenbewertung
Stellungnahmen
Beschlüsse
Antrag auf Freistellung von der Nutzenbewertung wegen Geringfügigkeit nach § 35a Abs. 1aSGBV „Tachykardie, Vorhofflimmern oder Vorhofflattern“
Beschlussdatum: 19.10.2017
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum
Zugehörige Verfahren
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Zweckmäßige Vergleichstherapie
Nutzenbewertung
Stellungnahmen
Beschlüsse
Antrag auf Freistellung von der Nutzenbewertung wegen Geringfügigkeit nach § 35a Abs. 1aSGBV „Tachykardie, Vorhofflimmern oder Vorhofflattern“
Beschlussdatum: 19.10.2017
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum