Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Obinutuzumab (neues Anwendungsgebiet: Follikuläres Lymphom, Erstlinie)
Die in diesem Nutzenbewertungsverfahren gefassten Beschlüsse wurden durch folgendes Nutzenbewertungsverfahren aufgehoben:
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Obinutuzumab (Überschreitung 50 Mio. € Grenze: Follikuläres Lymphom, Erstlinie)
vom 15.05.2021
Steckbrief
- Wirkstoff: Obinutuzumab
- Handelsname: Gazyvaro®
- Therapeutisches Gebiet: follikuläres Lymphom (onkologische Erkrankungen)
- Pharmazeutischer Unternehmer: Roche Pharma AG
- Orphan Drug: ja
Fristen
- Beginn des Verfahrens: 15.10.2017
- Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 15.01.2018
- Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 05.02.2018
- Beschlussfassung: 05.04.2018
- Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen
Bemerkungen
Nutzenbewertung nach 5. Kapitel § 1 Abs. 2 Nr. 2 VerfO
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2017-10-15-D-305)
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 15.01.2018 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 05.02.2018 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 19.02.2018 statt.
Wortprotokoll(PDF 154,81 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Obinutuzumab (Neues Anwendungsgebiet: nicht vorbehandeltes fortgeschrittenes follikuläres Lymphom)
Beschlussdatum: 05.04.2018
Inkrafttreten: aufgehoben
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 18.05.2018 B3
Zugehörige Verfahren
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2017-10-15-D-305)
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 15.01.2018 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 05.02.2018 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 19.02.2018 statt.
Wortprotokoll(PDF 154,81 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Obinutuzumab (Neues Anwendungsgebiet: nicht vorbehandeltes fortgeschrittenes follikuläres Lymphom)
Beschlussdatum: 05.04.2018
Inkrafttreten: aufgehoben
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 18.05.2018 B3
Zugehörige Verfahren
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff: