Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Vemurafenib

Die in diesem Nutzenbewertungsverfahren gefassten Beschlüsse wurden durch folgendes Nutzenbewertungsverfahren aufgehoben:
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Vemurafenib (Neubewertung nach Fristablauf: Melanom, BRAF-V600 Mutation) vom 15.09.2013

Steckbrief

  • Wirkstoff: Vemurafenib
  • Handelsname: Zelboraf®
  • Therapeutisches Gebiet: Melanom (onkologische Erkrankungen)
  • Pharmazeutischer Unternehmer: Roche Pharma AG

Fristen

  • Beginn des Verfahrens: 15.03.2012
  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 15.06.2012
  • Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 06.07.2012
  • Beschlussfassung: 06.09.2012
  • Befristung des Beschlusses: 06.09.2013
  • Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen

Dossier

Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2012-03-15-D-029)

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Vemurafenib (Zelboraf® )

Vemurafenib ist angezeigt als Monotherapie zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit BRAF-V600 Mutation-positivem nicht resezierbarem oder metastasiertem Melanom.

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:

Nutzenbewertung

Die Nutzenbewertung wurde am 15.06.2012 veröffentlicht:

Stellungnahmen

Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 06.07.2012 abgelaufen.

Die mündliche Anhörung fand am 24.07.2012 statt.

Wortprotokoll(PDF 473,88 kB) zur mündlichen Anhörung.

Beschlüsse

Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Vemurafenib

Beschlussdatum: 06.09.2012
Inkrafttreten: aufgehoben
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 24.10.2012 B4

Details zu diesem Beschluss

Zugehörige Verfahren

Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:

Dossier

Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2012-03-15-D-029)

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Vemurafenib (Zelboraf® )

Vemurafenib ist angezeigt als Monotherapie zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit BRAF-V600 Mutation-positivem nicht resezierbarem oder metastasiertem Melanom.

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:

Nutzenbewertung

Die Nutzenbewertung wurde am 15.06.2012 veröffentlicht:

Stellungnahmen

Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 06.07.2012 abgelaufen.

Die mündliche Anhörung fand am 24.07.2012 statt.

Wortprotokoll(PDF 473,88 kB) zur mündlichen Anhörung.

Beschlüsse

Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Vemurafenib

Beschlussdatum: 06.09.2012
Inkrafttreten: aufgehoben
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 24.10.2012 B4

Details zu diesem Beschluss

Zugehörige Verfahren

Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff: