Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Vemurafenib
Die in diesem Nutzenbewertungsverfahren gefassten Beschlüsse wurden durch folgendes Nutzenbewertungsverfahren aufgehoben:
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Vemurafenib (Neubewertung nach Fristablauf: Melanom, BRAF-V600 Mutation)
vom 15.09.2013
Steckbrief
- Wirkstoff: Vemurafenib
- Handelsname: Zelboraf®
- Therapeutisches Gebiet: Melanom (onkologische Erkrankungen)
- Pharmazeutischer Unternehmer: Roche Pharma AG
Fristen
- Beginn des Verfahrens: 15.03.2012
- Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 15.06.2012
- Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 06.07.2012
- Beschlussfassung: 06.09.2012
- Befristung des Beschlusses: 06.09.2013
- Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2012-03-15-D-029)
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Vemurafenib (Zelboraf® )
Vemurafenib ist angezeigt als Monotherapie zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit BRAF-V600 Mutation-positivem nicht resezierbarem oder metastasiertem Melanom.
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
- Beschluss vom 06.09.2012: Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Vemurafenib
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 15.06.2012 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 06.07.2012 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 24.07.2012 statt.
Wortprotokoll(PDF 473,88 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Vemurafenib
Beschlussdatum: 06.09.2012
Inkrafttreten: aufgehoben
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 24.10.2012 B4
Zugehörige Verfahren
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2012-03-15-D-029)
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Vemurafenib (Zelboraf® )
Vemurafenib ist angezeigt als Monotherapie zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit BRAF-V600 Mutation-positivem nicht resezierbarem oder metastasiertem Melanom.
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
- Beschluss vom 06.09.2012: Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Vemurafenib
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 15.06.2012 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 06.07.2012 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 24.07.2012 statt.
Wortprotokoll(PDF 473,88 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Vemurafenib
Beschlussdatum: 06.09.2012
Inkrafttreten: aufgehoben
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 24.10.2012 B4
Zugehörige Verfahren
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff: