Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Obinutuzumab (neues Anwendungsgebiet: Follikuläres Lymphom)
Die in diesem Nutzenbewertungsverfahren gefassten Beschlüsse wurden durch folgendes Nutzenbewertungsverfahren aufgehoben:
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Obinutuzumab (Überschreitung 50 Mio. € Grenze: Follikuläres Lymphom)
vom 15.05.2021
Steckbrief
- Wirkstoff: Obinutuzumab
- Handelsname: Gazyvaro®
- Therapeutisches Gebiet: follikuläres Lymphom (onkologische Erkrankungen)
- Pharmazeutischer Unternehmer: Roche Pharma AG
- Orphan Drug: ja
Fristen
- Beginn des Verfahrens: 01.07.2016
- Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 04.10.2016
- Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 25.10.2016
- Beschlussfassung: 15.12.2016
- Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen
Bemerkungen
Nutzenbewertung nach 5. Kapitel § 1 Abs. 2 Nr. 2 VerfO
Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug)
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2016-07-01-D-229)
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 04.10.2016 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 25.10.2016 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 07.11.2016 statt.
Wortprotokoll(PDF 104,88 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Obinutuzumab (Neues Anwendungsgebiet)
Beschlussdatum: 15.12.2016
Inkrafttreten: aufgehoben
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 13.01.2017 B2
Zugehörige Verfahren
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2016-07-01-D-229)
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 04.10.2016 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 25.10.2016 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 07.11.2016 statt.
Wortprotokoll(PDF 104,88 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Obinutuzumab (Neues Anwendungsgebiet)
Beschlussdatum: 15.12.2016
Inkrafttreten: aufgehoben
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 13.01.2017 B2
Zugehörige Verfahren
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff: